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Update

EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung: Maas: "Kein Grund, jetzt schnell ein Gesetz vorzulegen"

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Damit tritt auch in Deutschland eine völlig neue Situation ein.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war merkbar angefressen. "Der Europäische Gerichtshof hat das Instrument einer Mindestspeicherfrist für zulässig und geeignet, aber die entsprechende EU-Richtlinie für ungültig erklärt. Das Gericht hätte auch umgekehrt argumentieren können und Reformen der Richtlinie anmahnen können. Das hat er aber nicht und damit gibt es auch eine neue Lage für uns in Deutschland", sagte de Maizière. Jetzt müsse man in der Koalition gemeinsam ein weiteres Vorgehen sorgfältig prüfen. "Ich dränge dabei auf eine rasche, kluge, verfassungskonforme und mehrheitsfähige Neureglung."

Justizminister Heiko Maas schlägt da einen anderen Ton an. Er begrüßt das Urteil des EuGH ausdrücklich. "Die Richter haben entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Menschen in Europa verstößt. Deshalb hat der EUGH die Richtlinie komplett für ungültig erklärt und ist damit über den Antrag des Generalanwaltes hinausgegangen. Damit ist eine neue Situation eingetreten. Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen." Auch er sagte, dass man nun mit dem Koalitionspartner sprechen müsse - ergebnisoffen. Und Maas sagte: "Es gibt keinen Grund, jetzt schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen." er kündigte Gespräche auch innerhalb der SPD an. Dort gibt es zwar einen Beschluss pro Vorratsdatenspeicherung mit kürzeren Speicherfristen und engen Grenzen, aber es gibt auch viele Gegner einer solchen Regelung.

Das Urteil lässt eine Hintertür für eine neue Richtlinie offen

Das EuGH hatte entschieden, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Damit kippte der EuGH die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen.

Im Dezember war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden.

Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einführen, aber erst das EuGH-Urteil abwarten. Der Deutsche Richterbund fordert, die Vorratsdatenspeicherung hierzulande zügig umzusetzen.

Grünen, Piratenpartei und FDP jubeln. Die Entscheidung sei "ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte", erklärte der Datenschutzexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, in Brüssel. "Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat muss europaweit abgeschafft werden." Die EU-Richtlinie habe "in all ihren Punkten versagt, sie hebelt unsere Grundrechte aus und verhindert keine Straftaten", sagte der Vorsitzende der FDP im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff. "Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung sollten sich nun davor hüten, ein neues Überwachungsmonster nach dem amerikanischen Vorbild der NSA zu kreieren." Die Piratenpartei begrüßte das Urteil ebenfalls. "Das heutige Urteil ist ein Sieg aller Parteien, Verbände und NGOs, die mit langem Atem gegen diese Richtlinie gekämpft haben", erklärt Julia Reda, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, in einer Mitteilung. "Gleichzeitig betrachten wir mit großer Sorge, dass Thomas de Maizière ungeachtet des Urteils die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland so schnell wie möglich wieder einführen möchte. Dabei ignoriert er wissentlich, dass in keinem EU-Mitgliedsstaat die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten gehabt hat."

Das Urteil hat die Unwirksamkeit der Richtlinie zur Folge - und zwar vom Zeitpunkt ihres Erlasses an. Damit dürften auch die drohenden Strafzahlungen hinfällig sein, die Deutschland wegen fehlender Umsetzung der Vorgaben leisten sollte. Allerdings lässt das Urteil eine Hintertür zu einer neuen Richtlinie offen, da die Richter die Ziele der Richtlinie für richtig erklären und diese dem Gemeinwohl und der öffentlichen Sicherheit dienten.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München und stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, dass nach dem Urteil die längst überfällige Regelung des Problems "endlich in Angriff genommen werden" könne. Die Richter sähen es "weiterhin als unerlässlich an, dass den Ermittlungsbehörden die Speicherung von Vorratsdaten als Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung an die Hand gegeben" werde, so Titz. (mit dpa)

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