zum Hauptinhalt
Anti-Ceta-Demonstartion vor dem österreichischen Parlament in Wien.

© Reuters/Leonhard Foeger

Freihandelsabkommen: Gezeter um Ceta

Ceta tritt am Donnerstag in Teilen ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft. Kritiker bemängeln die demokratische Legitimation und rechtliche Unklarheiten.

Das Freihandelsabkommen Ceta tritt ab Donnerstag zu großen Teilen vorläufig in Kraft, noch bevor die nationalen Parlamente der EU-Staaten zugestimmt haben. Darauf hatten sich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der kanadische Premier Justin Trudeau abseits des G20-Gipfels geeinigt. Kritiker bemängeln, dass so Fakten ohne demokratische Legitimation geschaffen würden. Einigen Juristen zufolge ist zudem nicht abschließend geklärt, welche Teile des Abkommens überhaupt schon angewendet werden dürfen.

Bei dem europäisch-kanadischen Pakt handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen, das neben Europäischen Parlament und Rat auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Während die Europäischen Institutionen Ceta bereits vor mehreren Monaten zugestimmt hatten, steht die Abstimmung der nationalen Parlamente bisher aus – und könnte noch Jahre dauern. Inkrafttreten soll Ceta trotzdem.

Verfassungsbeschwerde vor Bundesverfassungsgericht

Um das zu verhindern, haben mehrere Organisationen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das hatte im Eilverfahren geurteilt, dass nur die Teile angewendet werden dürfen, für welche die EU alleinige Kompetenzen besitze. Entsprechend ausgenommen sind Regelungen zum Investitionsschutz, inklusive der umstrittenen Schiedsgerichte, sowie einzelne Regelungen aus anderen Bereichen.

Kritikern reicht das nicht aus. „Die genaue Reichweite der EU Zuständigkeiten bei CETA ist nach wie vor umstritten", sagt Wolfgang Weiß, Professor für Europarecht in Speyer, der als Prozessvertreter an der Verfassungsbeschwerde beteiligt ist. Der Europäische Gerichtshof erteile der EU in bedenklicher Weise weitgehende Kompetenzen. Die finale Klärung, inwieweit das Bundesverfassungsgericht dieser Ansicht im noch anstehenden Hauptverfahren zustimme, stehe aus.

„Durch die vorläufige Anwendung werden Fakten geschaffen“, sagt Katharina Dröge von der Grünen-Bundestagsfraktion. Auch Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie e.V., übt Kritik: Es sei ein Demokratie-Problem, wenn so weitreichende Abkommen nur auf EU-Ebene beschlossen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dagegen sieht die rechtliche und demokratische Legitimation des Verfahrens gewährleistet, sagt Pressereferentin Beate Baron.

Lukas Haas

Zur Startseite