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Schwere Verfehlung. Wer austritt, darf sich nicht mehr als Teil einer „geistigen Gemeinschaft“ fühlen, argumentieren die katholischen Bischöfe. Kirchensteuer ist also Pflicht.

© picture alliance / dpa

Katholische Kirche: Austritt nur ganz oder gar nicht

Die katholische Kirche will nur noch Mitglieder dulden, die Steuern bezahlen – wer gehen will, soll Post vom Bischof bekommen. Mit dem Dekret löst die Deutsche Bischofskonferenz auch ein bisher bestehendes Missverständnis auf.

Die katholischen Bischöfe werden aufatmen: Auch in Zukunft können Katholiken aus ihrer Kirche nur ganz oder gar nicht austreten. Die Kirchensteuer verweigern und doch Mitglied der Kirche bleiben, das soll nicht möglich sein. So steht es in einem entsprechenden Dekret, das die Deutsche Bischofskonferenz nun veröffentlicht hat.

2006 hatte der Vatikan betont, dass es für einen Austritt aus der Kirche nicht ausreicht, vor einer staatlichen Behörde eine Erklärung abzugeben. Der Austritt müsse auch vor einer kirchlichen Stelle erklärt werden. Dies hatte zu großer Verunsicherung geführt. Einige Katholiken, die das Kirchensteuersystem ablehnen, interpretierten die Aussage so, als könne man Mitglied in der Kirche bleiben, auch ohne Kirchensteuer zu zahlen.

Das am Donnerstag veröffentlichte Dekret ist das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen mit Rom und stellt ein deutsches Sonderrecht innerhalb der Weltkirche dar. Es macht klar, dass ein Teilaustritt aus der Kirche, also etwa nur aus der „Institution Kirche“ und nicht aus der geistlichen Gemeinschaft, nicht möglich ist. Institution und „geistliche Gemeinschaft“ seien nicht zu trennen. „Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“, heißt es. Der Austretende „verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren, und gegen die Pflicht, seinen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann“. Die Folge ist der Ausschluss von Sakramenten und kirchlichen Ämtern. Wer ausgetreten ist, darf auch nicht Taufpate werden.

Um der römischen Forderung aus dem Jahr 2006 nachzukommen, müssen die Bischöfe den Abtrünnigen künftig einen Brief hinterherschicken und sie zur Rückkehr einladen. Den Inhalt des Schreibens hat die Bischofskonferenz festgelegt und ebenfalls am Donnerstag veröffentlicht. Der bürokratische Tonfall des Schreibens dürfte das Unterfangen nicht erleichtern. Dass die Bischofskonferenz dieses Dekret jetzt veröffentlicht, ist kein Zufall. Kommenden Mittwoch urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall Hartmut Zapp. Der katholische Theologe aus Freiburg klagt sich seit 2007 durch alle Instanzen: Er hatte vor einem staatlichen Standesamt seinen Austritt aus der Kirche erklärt, zahlt seitdem keine Kirchensteuer mehr besteht aber darauf, weiterhin Kirchenmitglied zu sein. Er argumentiert, dass er lediglich aus der Institution ausgetreten sei nicht aber aus der Gemeinschaft

In der Auseinandersetzung mit dem Erzbistum Freiburg stärkte das Verwaltungsgericht Freiburg Zapps Position, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab der Kirche recht. Die Kirche signalisierte den Leipziger Richtern durch das Dekret, dass die Front mit Rom steht. Ein Urteil zu Zapps Gunsten wäre für die Bischöfe ein Skandal. Sie würden es als Übergriff in innerkirchliche Angelegenheiten deuten.

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