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Der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy wird nach einem Schuldeingeständnis eingestellt.

© dpa/Carmen Jaspersen

Update

Sebastian Edathy: SPD-Spitze fordert Parteiaustritt

Die SPD-Führung fordert Sebastian Edathy zum Parteiaustritt auf. "Wir sind fassungslos darüber, dass Edathy keinerlei Reue erkennen lässt und sich mit keinem Wort an die Opfer wendet", sagte SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel nach einer Sitzung des Parteivorstands.

Die SPD-Spitze hat den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy zum Parteiaustritt aufgefordert. "Wir erwarten, dass er die SPD verlässt", sagte SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel nach einer Sitzung des Parteivorstands am Montag in Berlin. "Wir sind nach wie vor fassungslos darüber, dass Sebastian Edathy keinerlei Reue erkennen lässt und sich mit keinem Wort an die Opfer wendet." Schäfer-Gümbel verwies auf das Geständnis, dass Edathy am Vormittag vor dem Landgericht Verden abgelegt hatte: Edathy räumte darin ein, kinderpornografische Bilddateien aus dem Internet heruntergeladen sowie einschlägiges Material in Form einer CD und eines Bildbands besessen zu haben.

Schäfer-Gümbel sagte dazu: "Wir halten sein Verhalten nicht für vereinbar mit unseren Grundwerten." Parallel zu dem Aufruf zum Parteiaustritt werde die SPD das Ausschlussverfahren gegen Edathy fortsetzen. Die Angelegenheit liege derzeit vor der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover.

Die SPD hatte das Verfahren gegen Edathy vor einem Jahr eingeleitet, nachdem die Kinderpornografievorwürfe bekannt geworden waren. Für die Dauer des Verfahrens vor dem Landgericht Verden war es ausgesetzt worden. Schäfer-Gümbel verwies darauf, dass ein Parteiausschluss juristisch sehr aufwändig sei: Es gebe "hohe individuelle Schutzrechte".

Sebastian Edathy hatte im Kinderporno-Prozess eine Schuld zugegeben. Edathy bereue, was er getan habe, sagte sein Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden.

Der 45-Jährige ließ zu Beginn des zweiten Verhandlungstages seinen Verteidiger eine entsprechende Erklärung abgeben.

Das Gericht beschloss daraufhin, den Prozess nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen eine Geldauflage einzustellen. Edathy muss 5.000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein eindeutiges Schuldeingeständnis Edathys zur Bedingung für das schnelle Ende des Prozesses gemacht.

Abgestimmte Erklärung

"Die Vorwürfe treffen zu", erklärte Verteidiger Christian Noll im Namen Edathys. "Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe", hieß es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. Edathy bestätigte auf Nachfrage des Gerichts, dass es es sich um eine mit ihm abgestimmte Äußerung handelte. Darüber hinaus äußerte er sich nicht.

Edathy war angeklagt, bei mehreren Gelegenheiten kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.

Der Politiker war im Zuge der Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Händlerring in das Visier der Ermittler geraten. Er trat vor etwas mehr als einem Jahr zurück, kurz bevor es bei ihm Hausdurchsuchungen gab und sein Fall öffentlich wurde. Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert worden sein könnte. Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema. (AFP, dpa)

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