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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts tritt in Karlsruhe zur Verhandlung über die Informationsrechte des Bundestags zusammen.

© dpa

Klage der Grünen: Verfassungsrichter könnten Bahn zur Auskunft verpflichten

Bisher verweigert die Deutsche Bahn dem Bundestag nähere Informationen über ihren Geschäftsbetrieb. Das Bundesverfassungsgericht könnte diese Praxis nun ändern.

Die Deutsche Bahn AG könnte künftig dazu verpflichtet sein, das Parlament näher über seinen Geschäftsbetrieb zu informieren. Das Bundesverfassungsgericht zeigte am Mittwoch am zweiten Verhandlungstag zu einer Organklage der Grünen-Fraktion Zweifel an der bisherigen Auskunftspraxis, nach der die Regierung Informationen zum operativen Geschäft gegenüber dem Bundestag ausklammert. Die Richter betonten "Störgefühle" angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Alleingesellschafter der nach Aktienrecht organisierten Bahn ist und die Regierung die Anteile verwalte.

Die Grünen klagen in Karlsruhe auf umfassende Antworten der Regierung auf parlamentarische Anfragen zu Aufsichtsmaßnahmen in der Bankenkrise und zu Investitionen der Bahn AG, unter anderem beim umstrittenen Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21". Die Regierung verweist auf gesetzliche und wirtschaftliche Schweigepflichten.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium Enak Ferlemann (CDU) sagte, die Fragen zur Bahn hätten "keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung". Die Bahn sei als AG "staatsfern" ausgestaltet und handele wirtschaftlich in eigener Verantwortung. Dennoch sei das Ministerium bemüht, ohne Anerkennung von Rechtspflichten Informationen vom DB-Vorstand zu erhalten und an das Parlament weiterzugeben. "Das klappt hervorragend", sagte Ferlemann. Mit dem Vorstandswechsel von Hartmut Mehdorn zu Rüdiger Grube habe sich der Konzern deutlich geöffnet.

Die Bahn hält selbst Informationen wie Zugverspätungen für allzu sensibel

Bahn-Vorstandsmitglied Berthold Huber befürchtet, bei mehr Transparenz könnten unternehmerische Entscheidungen nicht oder zu spät getroffen werden. Selbst einfache Daten wie Zugverspätungen, zu denen die Grünen unter anderem Informationen begehren, sei allzu sensibel. Wettbewerber der Bahn könnten danach ihre Angebote bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausrichten. Dies sei für die Bahn ein unzumutbarer Nachteil.

Die Grünen betonten dagegen vor Gericht, dass sie die Angaben für sinnvolle Vorschläge in der Verkehrspolitik benötigten. Ihr Prozessvertreter, der Juraprofessor Christoph Möllers, schilderte die Bahn als nach wie vor maßgeblich staatlich beeinflusstes Unternehmen, nicht zuletzt wegen der Milliarden-Subventionen. "Die Eigentümerherrschaft liegt beim Bund", der auch in das Geschäft eingreife. "Die Aufsichtsräte erfahren aus der Zeitung, wer neuer Vorstand wird."

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle machte deutlich, dass die Richter die strikte Trennung zwischen operativem Geschäft und dem Regierungshandeln voraussichtlich nicht nachvollziehen werden. "Das Grundsätzliche ist mit dem Operativen verbunden", sagte er. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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