zum Hauptinhalt
Ein besonders eklatanter Verdachtsfall. Zehn Menschen starben, als im Januar 1996 dieses Flüchtlingsheim in Lübeck angezündet wurde. Wer den Brandanschlag verübt hat, ist nicht geklärt. Der Verdacht auf rechte Täter bleibt. Foto: dpa

© picture-alliance / dpa

Politik: Mörderische Umtriebe Wie viele Menschen

haben Rechtsextreme getötet? Die offiziellen Zahlen stimmen nicht.

Von Frank Jansen

Der Schock war gewaltig, rasch wurde Besserung versprochen. Nachdem im November 2011 die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ aufgeflogen war, sagten Regierungschefs und Minister, rechtsextreme Gewalt werde nun viel genauer beobachtet und härter bekämpft. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, kündigte eine Prüfung aller Tötungsverbrechen seit der Wiedervereinigung an, bei denen ein rechter Hintergrund naheliegt, bislang aber offiziell nicht festgestellt wurde. Geschehen ist wenig. Das liegt nicht am BKA – die meisten Länder sperren sich dagegen, mühsam Altfälle aufzuarbeiten und womöglich Versäumnisse zugeben zu müssen. So bleibt auch jetzt, kurz bevor im April am Oberlandesgericht München der NSU-Prozess beginnt, die Dimension mörderischer rechter Gewalt in Deutschland unterbelichtet.

Seit der Wiedervereinigung haben Neonazis und andere „rechte“ Täter, so ergeben es Recherchen des Tagesspiegels und der „Zeit“, 152 Menschen getötet. In der Bilanz der Polizei finden sich lediglich 63 Todesopfer. Die Recherchen betreibt der Tagesspiegel seit dem Jahr 2000. Damals wurde die erste Todesopferliste veröffentlicht, es folgten aktualisierte Ausgaben. Das hatte Folgen: bis 2009 meldeten acht Länder 15 Fälle als rechts motivierte Verbrechen nach. Doch dann tat sich bis zum November 2011 nichts mehr, obwohl Tagesspiegel und „Zeit“ im September 2010 eine Liste mit bereits 137 Todesopfern vorgelegt hatten.

Nach dem NSU-Schock haben nur zwei Bundesländer, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, aus eigenem Antrieb eine umfassende Prüfung von Altfällen eingeleitet, die in der offiziellen Statistik zu politisch motivierter Kriminalität fehlen. Anfang 2012 bat der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), der Tagesspiegel solle ihm alle Fälle aus dem Land nennen, die in der Liste der Zeitung als rechte Tötungsverbrechen aufgeführt sind, bei Polizei und Justiz aber nicht. Es ging um neun Todesopfer. Ein Verbrechen hatten Tagesspiegel und „Zeit“ jedoch nur als „Verdachtsfall“ genannt. Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft sichteten alte Akten und sahen Korrekturbedarf.

Im Mai 2012 teilte Stahlknecht mit, drei Verbrechen, darunter der „Verdachtsfall“, würden als rechte Delikte nachgemeldet. Außerdem sichtete auf Drängen der Linksfraktion im sächsischen Landtag das Innenministerium des Freistaats 2012 erneut Altfälle und meldete zwei Delikte aus den 1990er Jahren als rechts motivierte Tötungsverbrechen nach. Und das BKA stufte die vom NSU ermordeten zehn Menschen als Todesopfer rechter Gewalt ein. So stieg 2012 die offizielle Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung auf 63.

Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) kündigte im November 2012 an, alle Altfälle zu prüfen, die sein Land betreffen. In Absprache mit Woidke und dem Justizministerium startete zudem das Potsdamer Moses-Mendelssohn-Zentrum ein Forschungsprojekt, in dem mehr als 30 Fälle aus Brandenburg untersucht werden. Es sind auch die Verbrechen dabei, die von der Polizei als rechts bezeichnet werden. Das Projekt des Zentrums ist auf zwei Jahre angelegt.

Berlin prüfte 2012 auf Anfragen von Linken und Grünen auch, korrigiert wurde aber nichts. Die anderen Länder hielten sich zurück. Bizarr erscheint vor allem, dass Nordrhein-Westfalen einen Dreifachmord trotz eines eklatant rechten Tatmotivs als unpolitisch wertet.

Im Oktober 2003 erschoss der Neonazi Thomas A. in Overath (bei Köln) den Rechtsanwalt Hartmut Nickel, dessen Frau Mechthild Bucksteeg und Nickels Tochter Alja. Das Landgericht Köln verurteilte A. 2004 zu lebenslanger Haft. Die Richter bescheinigten A. eine besondere Schwere der Schuld. Im Urteil steht, er habe „im Sinne seiner nationalsozialistischen Ideologie“ den Anwalt als „Hochverräter“ getötet. Das Landesinnenministerium will sich nun erneut mit dem Fall befassen. 2010 lehnte es das Landeskriminalamt ab, die Tat als „rechts“ zu werten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false