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Am Freitag lehnte das Oberlandesgericht München den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe ab. Zuvor wurde bereits der Antrag des Angeklagten Ralf Wohlleben zurückgewiesen.

© dpa

NSU-Prozess: Richter weisen beide Befangenheitsanträge zurück

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Freitag den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Damit sind beide bisher gestellten Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess sind nach Informationen des Tagesspiegels die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben mit ihrem Befangenheitsantrag gegen drei Richter des 6. Strafsenats gescheitert. Zwei von dem Antrag nicht betroffene Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München sowie ein Richter eines anderen Senats wiesen das Ablehnungsgesuch an diesem Freitag als unbegründet zurück. Wohllebens Verteidiger Nicole Schneiders und Olaf Klemke hatten am Montag zu Beginn des Prozesses den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sowie zwei Kollegen als befangen abgelehnt. Dieses Gesuch sei zulässig, aber unbegründet, heißt es in dem am Freitag ergangenen Beschluss. Es lägen "keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor". Der elfseitige Beschluss wurde dem Tagesspiegel in vollem Umfang bekannt.

Aus Sicht von Wohllebens Verteidigern waren Götzl und die beiden weiteren Richter abzulehnen, weil sie sich geweigert hatten, dem Angeklagten einen dritten Pflichtverteidiger beizuordnen. Die zwei Verteidiger wollten den Anwalt Wolfram Nahrath in den NSU-Prozess einbeziehen. Nahrath war "Bundesführer" der 1994 verbotenen Neonazi-Organisation "Wiking-Jugend". Wohllebens Anwälte verwiesen am Montag darauf, die Angeklagte Beate Zschäpe habe drei Pflichtverteidiger. Die Richter des OLG, die jetzt den Befangenheitsantrag zurückwiesen, halten die Argumentation der zwei Verteidiger Wohllebens für nicht stichhaltig.

Die Vorwürfe gegen Zschäpe wögen ungleich schwerer als die gegen Wohlleben, heißt es in dem Beschluss. Zschäpe ist angeklagt, an allen schweren Verbrechen des NSU als Mittäterin beteiligt gewesen zu sein. Gegen Wohlleben lautet der Vorwurf auf Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Der ehemalige NPD-Funktionär soll dem NSU die Waffe der Marke Ceska 83 beschafft haben, mit der neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen wurden.

Auch die Verteidiger Zschäpes hatten am Montag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Dieser wurde am Freitag ebenfalls vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen. Damit sind beide bisher gestellten Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.

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