zum Hauptinhalt
Foto: dpa

© dpa

Organspende: Jeder soll sich erklären

Länder einigen sich auf neue Vorgehensweise

Berlin - Am Ende waren sie sich dann doch einig. Einmal im Leben, so beschlossen die Gesundheitsminister der Länder, solle jeder Bürger mit der Frage konfrontiert werden, ob er im Todesfall seine Organe spenden würde. Auf diese Weise erhöhe sich die Chance der vielen darauf angewiesenen Menschen, ein solches Organ zu erhalten, sagte der hessische Sozialminister und diesjährige Konferenzvorsitzende Stefan Grüttner (CDU).

In einem noch festzulegenden Verfahren seien die Bürger über die Organspende zu informieren und zu einer persönlichen Erklärung aufzufordern, heißt es in dem Beschluss. Wo und wann dies geschehen soll, ließen die Minister offen. Allerdings betonten sie, dass es den Befragten auch freistehen müsse, sich nicht festzulegen. In diesem Fall wäre eine spätere Organentnahme erlaubt – allerdings nur dann, wenn dem die Angehörigen des Hirntoten nicht widersprechen.

Mit ihrem einstimmigen Beschluss hätten die Länder ein Zeichen gesetzt, „dass sich bei der Organspende nun rasch etwas tun muss“, sagte Grüttner. 4000 Menschen kämen jedes Jahr zu Tode, weil es nicht genügend Spenderorgane gebe. Um der erwünschten Einstimmigkeit willen pochten er und seine Kollegen aus Bayern, Sachsen-Anhalt und dem Saarland dann auch nicht länger auf ihre Forderung, die bisherige Zustimmungslösung, wonach die Organentnahme nur bei Besitzern eines Spenderausweises möglich ist, durch eine „erweiterte Widerspruchslösung“ zu ersetzen. Demnach wären alle nach ihrem Tod potenzielle Organspender, wenn sie dem zu Lebzeiten nicht widersprochen und auch ihre Angehörigen nichts dagegen haben.

Dies habe in der Runde aber keine Mehrheit gefunden, sagte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD). Der damit verbundene Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht wäre ihr und den meisten anderen zu weit gegangen. Allerdings sei man sich einig gewesen, dass es auch Kranken gegenüber eine ethische Verantwortung gebe.

Die Zustimmungslösung mit Erklärungspflicht wird auch von den Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag favorisiert. Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier hatten am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt. „Wir sind der Auffassung, dass der Staat fragen darf, ob jemand sich bereit findet, nach seinem Tod Organe zu spenden“, sagte Steinmeier, der seiner Frau eine Niere gespendet hat. Die FDP-Fraktion wehrt sich allerdings gegen eine Erklärungspflicht. Und auch die Grünen betonen, dass es hier keineswegs einen parteiübergreifenden Konsens gebe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false