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Pharmaindustrie: Wenn Forschung der Werbung dient

Transparency International und Kassenärzte wenden sich gegen Auftragsstudien der Pharmaindustrie. Für die Korruptionswächter handelt es sich um nichts anderes als eine „legalisierte Form der Bestechung“.

Berlin - Sogenannte Anwendungsbeobachtungen von Arzneimitteln durch praktizierende Ärzte müssten gesetzlich verboten werden, forderte Transparency International am Donnerstag. Sie brächten keinerlei wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, trieben die Arzneikosten in die Höhe und gefährdeten die Patienten, sagte Vorstandsmitglied Wolfgang Wodarg.

Bis zu 1,2 Milliarden Euro ließen sich die Pharmahersteller diese Pseudo-Studien kosten, um neue Medikamente in den Markt zu drücken, berichtete der Mediziner und frühere SPD-Abgeordnete. Sie seien damit „für mehr als 0,1 Beitragssatzpunkte verantwortlich“ – die teuren Folgeverordnungen noch gar nicht eingerechnet. Für das Umstellen der Medikation, oft ohne hinreichende Information der Patienten, und das Ausfüllen banaler Formulare erhielten die teilnehmenden Mediziner „Kopfgelder“ von bis zu 2500 Euro. Dies sei nicht nur ethisch bedenklich, weil Ärzte aus finanziellen Gründen die Gesundheit ihrer Patienten mit dem Wechsel auf oft noch nicht genügend erprobte Arzneimittel riskierten, kritisierte Wodarg. Das „gefährliche Marketing-Instrument“ Anwendungsbeobachtung trage auch nicht unmaßgeblich zur „kontinuierlich steigenden Unwirtschaftlichkeit und Unzweckmäßigkeit medikamentöser Behandlungen“ in Deutschland bei.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist wenig begeistert von den Auftragsstudien. „Wir fordern hier seit Jahren mehr Transparenz“, sagte KBV-Vorstand Carl- Heinz Müller dem Tagesspiegel. Konkret forderte er, dass sich die Aufwandsentschädigungen „an der Dokumentationszeit und dem sonstigen Aufwand orientieren“. Patienten müssten zwingend eine Einwilligung zur Teilnahme erteilen. Und die Beobachtungspläne, Ergebnisse und Bewertungen der Studien müssten verpflichtend in einer allgemein zugänglichen Datenbank veröffentlicht werden. „Anwendungsbeobachtungen allein zu Marketingzwecken sind in keinster Weise akzeptabel“, stellte Müller klar. Und: „Eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz ist unerlässlich.“

Die Bundesärztekammer dagegen warnte vor gesetzlichen Eingriffen. „Ein Verbot würde die Arzneimittelsicherheit gefährden“, sagte Vizepräsident Frank- Ulrich Montgomery dem Tagesspiegel. Langzeitbeobachtungen von Medikamenten seien nötig und dienten dem Schutz der Patienten. Allerdings habe die Vergütung „in angemessenem Rahmen“ zu erfolgen. Im Zweifelsfall könnten sich Arzt und Pharmahersteller bei den Ärztekammern beraten lassen, sagte Montgomery. „200 Euro für ein paar Kreuzchen auf einem Fragebogen sind mit Sicherheit nicht in Ordnung.“

2008 registrierte die KBV 329 Anwendungsbeobachtungen zu benannten Präparaten. Für 2009 und 2010 gebe es noch keine genauen Zahlen, hieß es. Allerdings sei mit einem Rückgang nicht zu rechnen.

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