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Beate Zschäpe: Rosarotes Hemd, eisiger Blick.

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Update

Haftbedingungen gelockert: Zschäpes Verteidiger halten Anklageschrift für mangelhaft

Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert, da es die NSU für ausgelöst hält. Die Verteidiger verlangen außerdem Nachbesserungen bei der Anklageschrift.

Von Frank Jansen

Das Oberlandesgericht München hält die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ für aufgelöst und hat die Haftbedingungen für das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe etwas entschärft. Die drei Verteidiger der in Köln einsitzenden Zschäpe können jetzt ohne Trennscheibe mit ihrer Mandantin sprechen. Außerdem wird die Verteidigerpost nicht mehr überwacht. Das geht aus einem Beschluss hervor, den der 6. Senats des OLG am Montag gefasst hat. Zschäpes Verteidiger hatten einen entsprechenden Antrag  im Dezember gestellt.

Nach Ansicht der Richter legen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nahe, dass seit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Terrorgruppe NSU nicht mehr existiert. Mundlos hatte Böhnhardt am 4. November 2011 nach einem Banküberfall im thüringischen Eisenach angesichts der nahenden Polizei erschossen und danach sich selbst getötet. Zschäpe setzte das gemeinsame Versteck im sächsischen Zwickau in Brand, am   8. November 2011 stellte sie sich der Polizei. Der Strafsenat meint, es sei nicht mehr zu befürchten, dass Zschäpe sich aus der Haft heraus für den NSU betätigt. Die Richter halten auch die Verteidiger für unverdächtig, sie könnten Zschäpe helfen, Sympathisanten oder Unterstützern des NSU zu kontaktieren.

Die drei Anwälte – Wolfgang Heer aus Köln, Wolfgang Stahl aus Koblenz und die Berlinerin Anja Sturm – stehen der rechtsextremistischen Szene fern. Es gibt keine Anzeichen, die Verteidiger hätten das Mandat aus einschlägigen ideologischen Motiven übernommen.

In einer am Montag beim OLG eingereichten Stellungnahme zu der im November 2012 erhobenen Anklage gegen Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte sagen die Anwälte, sie sähen keinen hinreichenden Verdacht einer Mittäterschaft ihrer Mandantin an den zehn Morden des NSU und weiteren Verbrechen, die der Terrorzelle angelastet werden. Die Bundesanwaltschaft hält Zschäpe vor, sie sei bei den von Mundlos und Böhnhardt begangenen Morden, den zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen die Mittäterin gewesen.

Für die Verteidiger ist auch nicht ersichtlich, dass Zschäpe eine besonders schwere Brandstiftung beging, als sie die Wohnung in Zwickau anzündete. Es sei lediglich eine Vermutung, dass Zschäpe in der Absicht handelte, andere Taten verdecken zu wollen, argumentieren die Anwälte. Für sie käme nur eine schwere Brandstiftung in Frage. Das Strafmaß wäre da weniger hoch.                                    

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