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Beate Zschäpe schweigt weiterhin.

© dapd

Rechter Terror: Zschäpe scheitert mit Haftbeschwerde

Die Richter sehen Beate Zschäpe weiterhin unter dringendem Terrorverdacht. Der Untersuchungsausschuss will Barbara John, die Ombudsfrau für die überlebenden Opfer und die Angehörigen der Ermordeten, als Zeugin laden.

Von Frank Jansen

Der Beschluss liest sich fast wie ein Schuldspruch. Auf 13 Seiten hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt Beate Zschäpe bescheinigt, sie sei „dringend verdächtig“, eine terroristische Vereinigung gegründet und eine besonders schwere Brandstiftung begangen zu haben. Da der 3. Strafsenat offenkundig nicht bezweifelt, dass die Frau mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) agierte, hat er nun die Haftbeschwerde der Anwälte Zschäpes verworfen.

Der Beschluss erging am Dienstag, der BGH teilte ihn am Mittwoch mit. Spekulationen in den Medien, die Indizien gegen Zschäpe könnten nicht reichen, erscheinen jetzt hinfällig. Die Bundesanwaltschaft fühlt sich bei ihren Vorwürfen gegen Zschäpe, wie ein Sprecher sagte, „in vollem Umfang bestätigt“.

Die 37-Jährige hatte sich am 8. November 2011 in Jena der Polizei gestellt. Vier Tage zuvor hatten sich ihre Komplizen Mundlos und Böhnhardt in Eisenach nach einem Bankraub getötet. Mutmaßlich Zschäpe zündete dann die Wohnung in Zwickau an, in der sich die drei jahrelang versteckt hatten. Am 13. November erließ der Ermittlungsrichter des BGH den Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der besonders schweren Brandstiftung. Ende 2011 legten die Verteidiger Zschäpes Haftbeschwerde ein. Nach Meinung der Anwälte ist der Terrorverdacht nicht zu begründen. Das sieht der BGH anders.

Die Richter gehen „nach gegenwärtigem Erkenntnisstand“ davon aus, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt 1998 eine Gruppierung bildeten, die „aus dem Untergrund heraus mit Waffengewalt“ einen NS-Staat erzwingen wollte. Die drei hätten „durch Mordanschläge auf ,Feinde des deutschen Volkes’“, vor allem türkischstämmige Einwohner und „Repräsentanten der herrschenden Ordnung wie etwa Polizeibeamte“, ein Klima der Verunsicherung schaffen und „den Boden für den angestrebten Systemwechsel“ bereiten wollen, heißt es in dem Beschluss. Dem NSU werden unter anderem neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie die Tötung einer Polizistin in Heilbronn zugeschrieben.

Die Richter lassen jedoch offen, wer aus dem NSU die Morde begangen hat. Zschäpe werden allerdings „die Erledigung anstehender logistischer Aufgaben“ zugeordnet. Der BGH erwähnt unter anderem, Zschäpe habe 2001 einen Reisepass für Böhnhardt aus der Hand des mutmaßlichen Unterstützers Holger G. entgegengenommen und ihm 10 000 D-Mark übergeben. Das Geld habe G. dem Trio „für Notfälle zur Verfügung“ halten sollen.

Unterdessen plant der Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Thema NSU, am kommenden Donnerstag die Ombudsfrau für die überlebenden Opfer und die Angehörigen der Ermordeten, Barbara John, zu befragen. Dass John als erste Zeugin gehört werden soll, sei als Geste an die Opfer zu verstehen, hieß es im Umfeld des Bundestages. Außerdem treffen sich an diesem Donnerstag in Berlin die Untersuchungsausschüsse des Bundestages und des Thüringer Landtags.

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