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Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen.

© dpa

Speicherbefugnisse: Verfassungsschutz speichert Daten von 39 Minderjährigen

Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen fordert, Daten Minderjähriger leichter erfassen zu dürfen. Bereits jetzt speichert die Behörde Informationen von Jugendlichen.

Unabhängig von den Forderungen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, Daten Minderjähriger leichter erfassen zu dürfen, speichert die Behörde bereits jetzt Angaben zu 39 Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. In vier Fällen führt das Bundesamt so genannte Personenakten, die bei unter 16-Jährigen nur bei Terrorverdacht oder Gefährdungen der äußeren Sicherheit angelegt werden dürfen.

Ende Februar hatte eine 15-jährige mutmaßliche Islamistin am Hauptbahnhof von Hannover einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt. Im April wurde ein Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen verübt. Zwei 16-Jährige und ein 17-Jähriger wurden festgenommen, die mit der IS-Miliz sympathisiert haben sollen.

Verfassungsschutzpräsident Maaßen kritisierte daraufhin, es gebe ein "Problem, dass wir Daten von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nicht speichern dürfen, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf eine terroristische Bedrohung.“ Dem Verfassungsschutz seien mehrere Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche alleine oder mit ihren Familien nach Syrien oder in den Irak gereist seien. Die Behörde dürfe jedoch nicht einmal ihre Namen speichern.

Die Linksfraktion hält eine Ausweitung der Speicherbefugnisse für "nicht begründbar". Der Verfassungsschutz sei ohnehin die falsche Adresse, um solchen Gefährdungen vorzubeugen. Dies sei Sache der Polizei.

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