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Mitmenschliche Begleitung bis zum Ende.

© picture alliance / dpa

Sterbehilfe: Sterbehilfe für Minderjährige ist zynisch

In Belgien ist ein kranker 17-Jähriger mit Hilfe eines Mediziners gestorben. Das mag nach belgischen Recht legal sein - doch es ist ein Skandal. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Claudia Keller

Schmerzen und Leid kennen keine Altersgrenze. Mit diesem Argument haben die Belgier 2014 ihr eh schon liberales Sterbehilfegesetz noch weiter ausgedehnt. Seitdem ist es auch todkranken Minderjährigen möglich, sich mit ärztlicher Hilfe umzubringen oder den Tötungsprozess ganz und gar einem Arzt zu überlassen.
Wie jetzt bekannt wurde, ist kürzlich ein 17-jähriger Junge in Flandern mit Zutun eines Mediziners gestorben. Er soll an einer unheilbaren Erbkrankheit gelitten haben. Das ist ein Skandal, auch wenn es nach belgischem Recht legal zugegangen ist.

Kinder stehen unter besonderem Schutz

Jeder Mensch, ob alt oder jung, hat dieselbe Würde. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Ärzte beim Heilen nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unterscheiden. Doch wer daraus folgert, dass auch bei der Sterbehilfe Kinder und Jugendliche wie Erwachsene zu behandeln sind, argumentiert an dem entscheidenden Unterschied vorbei. Minderjährige darüber entscheiden zu lassen, ob sie sich töten lassen sollen, blendet aus, was jemals über die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen gedacht und gesetzlich festgeschrieben wurde.

Sicher, auch in Belgien kann ein Arzt nicht ohne Weiteres einem todkranken Kind ein todbringendes Medikament verabreichen. Der Junge oder das Mädchen muss sich selbst artikulieren und „nachweislich eine rationale Entscheidung“ treffen können. Doch was heißt „rationale Entscheidung“ bei Kindern und Jugendlichen?

Minderjährige sind leicht beeinflussbar

Minderjährige – auch die fast 18-Jährigen – sind in besonderer Weise von Erwachsenen abhängig und leicht beeinflussbar. Auch verstehen sie die Folgen einer Entscheidung noch weniger als Ältere. Deshalb dürfen Minderjährige zu Recht keinen Sex mit Erwachsenen haben, sie dürfen nicht wählen und kein Auto steuern, sie dürfen keinen Schnaps kaufen und werden strafrechtlich anders behandelt als Erwachsene.

Auch in Belgien genießen Kinder und Jugendliche diese besondere Schutzwürdigkeit. Doch ausgerechnet wenn es ums Sterben geht, zählt sie nicht. Da, wo es um die existenziellste aller existenziellen Fragen geht, bürdet man ihnen die volle Verantwortung von Erwachsenen auf.

Kinder zu schützen, heißt, bestimmte Frage gar nicht zu stellen

Umfragen haben immer wieder ergeben, dass Erwachsene Sterbehilfe vor allem deshalb befürworten, weil sie sich sorgen, dass sie jemandem zur Last fallen könnten. Auch Kinder und Jugendliche haben ein sehr feines Gespür dafür, wenn sie nicht erwünscht sind, auch wenn sie das nicht artikulieren können wie Erwachsene. Eine menschenfreundliche Gesellschaft sollte ihnen die Möglichkeit verweigern, überhaupt auf diese Gedanken zu kommen. Sie zu schützen, heißt eben auch, ihnen bestimmte Fragen erst gar nicht zu stellen.

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