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Nicole Ludwig.

© Wikipedia / A. Savin / CC BY-SA 3.0

Berlin-Charlottenburg: Ärger für Abgeordnete Nicole Ludwig wegen verbotener Untervermietung

Die Grünen-Abgeordnete Nicole Ludwig hat gegen Regeln des Parlaments verstoßen, indem sie ein Zimmer im Wahlkreisbüro an ihren Büroleiter untervermietete. Damit es nun vorbei.

Von Sabine Beikler

Grünen-Politikerin Nicole Ludwig ist Wirtschaftspolitikerin mit guten Detailkenntnissen. In einem wichtigen Punkt fehlten ihr diese Kenntnisse jedoch. Die Charlottenburg-Wilmersdorfer Abgeordnete hatte entgegen der Richtlinien des Abgeordnetenhauses ein Zimmer in ihrem Wahlkreisbüro in der Wielandstraße 16 untervermietet – an ihren Büroleiter Roland Prejawa. Der Grünen-Bezirksvorsitzende ist selbstständig und hatte unter anderem im Januar die Open-Air-Party „Schneeballschlacht 2016“ in Schöneberg mitorganisiert.

Die neuen Richtlinien wurden am 16. Dezember 2013 an die Abgeordneten versandt. Nach einer Parlamentsreform ist es den Abgeordneten ab 2014 möglich, externe Büros anzumieten oder Bürogemeinschaften zu gründen. Ludwig fand geeignete Räume. „Ich konnte mir die Miete aber nicht allein leisten“, sagte sie. Wie hoch diese ist, wollte sie mit Verweis auf den privaten Eigentümer nicht sagen. Sie habe damals mit der Verwaltung des Abgeordnetenhauses über eine Untervermietung gesprochen. Das verneint die Verwaltung. „Wir hätten einen Antrag auf Untervermietung abgelehnt“, sagte Sprecher Ansgar Hinz.

Neben der Diät von 3601 Euro pro Monat erhält jeder Abgeordnete eine Kostenpauschale für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrtkosten und ein externes Büro in Höhe von 2518 Euro. Unterhält er kein externes Büro, werden ihm 1000 Euro abgezogen.

Ludwig betont, sie habe bei der Miete draufgezahlt und keinen Geldvorteil gehabt. Inzwischen hat sie den Untermietvertrag aufgelöst. Das Abgeordnetenhaus prüft den Vorgang. Fraktionschefin Ramona Pop sagte, die Mietverhältnisse lägen „in Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten“. Nicole Ludwig teilt sich jetzt ihr Büro mit dem Abgeordneten Jochen Esser und der Bundestagsabgeordneten Lisa Paus. Laut Richtlinien kann auch ein Berliner Abgeordneter des Bundestags oder des Europäischen Parlaments an Büronutzung beteiligt werden.

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