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Das von Flüchtlingen bewohnte Haus in Altena in Nordrhein-Westfalen.

© dpa

Altena in Nordrhein-Westfalen: Sechs Jahre Haft nach Brandanschlag auf Flüchtlingshaus

Ein Feuerwehrmann verübt einen Brandanschlag auf ein von sieben Flüchtlingen bewohntes Haus in Altena. Erst im Prozess finden sich auf seinem Handy Fotos und Nachrichten mit rechtsextremem Inhalt. Das Gericht verhängt sechs Jahre Haft.

Mit Haftstrafen wegen schwerer Brandstiftung ist der Prozess um einen Brandanschlag auf ein von syrischen Flüchtlingen bewohntes Haus im nordrhein-westfälischen Altena zu Ende gegangen. Eine Verurteilung der beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes lehnte das Hagener Schwurgericht am Montag ab. Die Richter hielten sechs Jahre Haft für den angeklagten Feuerwehrmann und fünf Jahre Haft für dessen Freund für angemessen und ausreichend.

Der 26-jährige Feuerwehrmann war nach Ansicht der Richter die treibende Kraft bei der Tat. Der Mann habe nicht gewollt, dass in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Flüchtlinge einzögen. Seine Freundin habe sogar damit gedroht, in diesem Fall aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. In der Nacht auf den 3. Oktober 2015 sei der 26-Jährige schließlich zusammen mit seinem Freund in das Haus der Flüchtlinge geschlichen. Auf dem Dachboden habe er Benzin verschüttet und angezündet. Dann sei er nach unten geklettert, habe die Luke geschlossen und sei mit seinem Mittäter verschwunden.

Polizei erwähnte fremdenfeindliche Handyinhalte nicht

Vor allem das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass die beiden Angeklagten möglicherweise bewusst vermeiden wollten, dass die Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde. „Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass die Angeklagten auf einen guten Ausgang gehofft und diesen auch erwartet haben“, sagte die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen in der Urteilsbegründung

Auf der anderen Seite steht für die Richter fest, dass es sich bei der Tat um eine „fremdenfeindliche Attacke“ gehandelt hat. Die beiden Freunde hätten eine verfestigte ausländerfeindliche Gesinnung. „Daraus dürfen wir aber nicht den zwingenden Schluss ziehen, dass sie auch mit dem Tod der Hausbewohner einverstanden gewesen wären“, so die Vorsitzende des Schwurgerichts.

Die Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten waren erst im Laufe des Verfahrens aufgetaucht, nachdem die beiden Anwälte der syrischen Familien noch einmal die Handydaten der Verdächtigen ausgewertet hatten. Dabei waren ihnen zahlreiche Bilder und Textnachrichten aufgefallen, in denen rechtsradikales Gedankengut verbreitet wurde. Bei der Auswertung der Handys durch die Polizei waren diese Dateien nicht erwähnt worden.

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