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Gesundheit: Sie kommen schon

In dieser Serie berichten renommierte Geistes- und Sozialwissenschaftler über den Forschungsstand ihrer Disziplin. Welcher Begriff hat gerade Konjunktur, worüber wird diskutiert?

In dieser Serie berichten renommierte Geistes- und Sozialwissenschaftler über den Forschungsstand ihrer Disziplin. Welcher Begriff hat gerade Konjunktur, worüber wird diskutiert?

Von Klaus J. Bade

Das Stichwort „Migration“ hat, nach verhaltenem Optimismus in den Debatten um „Greencard“ und den Bericht der „Süßmuth-Kommission“, in der politischen Diskussion in Deutschland neuerdings wieder negative Hochkonjunktur. In fahrlässigem Populismus wedeln Wahlkämpfer über die gefährliche Grenze zwischen Demographie und Demagogie. Das hat aber nicht nur mit Wahlkämpfen in Deutschland und anderen EU-Ländern zu tun, sondern auch mit einer in den nationalen kollektiven Gedächtnissen noch nicht zureichend verarbeiteten historischen Grunderfahrung: dem Wandel vom Aus- zum Einwanderungskontinent Europa, der sich auch in der deutschen Geschichte der letzten 100 Jahre abgebildet hat.

In der letzten Auswanderungswelle des 19. Jahrhunderts schifften sich von 1880 bis 1893 noch rund 1,8 Millionen Deutsche allein in die Vereinigten Staaten ein, nicht selten mehr als 200 000 im Jahr. Dann riss in Deutschland die Geschichte der transatlantischen Massenauswanderung ab. Vor dem Hintergrund des starken Wirtschaftswachstums der Jahrzehnte vor dem Ersten Weltkrieg kam die langfristige migratorische Wende in Sicht: Zur Massenbewegung wurde jetzt erstmals die - vorwiegend saisonale - Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland, von denen es am Vorabend des Ersten Weltkriegs rund 1,2 Millionen gab. Ausländische Wanderarbeiter hat man sie im Kaiserreich genannt und in der Weimarer Zeit, in der es nur noch einige Hunderttausend von ihnen gab.

Nach der Epoche des Nationalsozialismus mit der zwangsweisen Beschäftigung eines Millionenheers von „Fremdarbeitern“ in Deutschland, anderen Zwangswanderungen im von Deutschland besetzten Europa, nach Flucht und Vertreibung der Deutschen aus dem Osten lief in der Bundesrepublik Deutschland seit den 1950er Jahren der Jahrhunderttrend fort: Auswanderungen traten hinter steigende Zuwanderungen zurück.

„Gastarbeiter“ - nicht nur männliche, auch weibliche „Pioniermigranten“ - wanderten seit Mitte der 1950er Jahre zu, in den 1960er Jahren stieg ihre Zahl in die Millionen. Am Ende der 1970er Jahre waren viele von ihnen, trotz des Anwerbestopps von 1973, längst Einwanderer geworden, die ihre Familien nachzogen. Aber die vielbeschworene und skandalisierte Zeitbombe Gastarbeiterfrage explodierte nicht. Sie verwandelte sich vielmehr still und bemerkenswert konfliktarm, wenn auch unter unnötigem Leidensdruck für die Ausländerbevölkerung, in eine Einwanderungsfrage. Daneben stiegen die Zahlen der Flüchtlinge und Asylsuchenden in Deutschland stetig an und überschritten 1980 erstmals die Marke von 100 000. Als Massenbewegung kam seit dem Ende der 1980er Jahre die Zuwanderung der Aussiedler und Spätaussiedler hinzu.

Konzeptionslose Politik

Einen neuen Höhepunkt erreichte der Zustrom in den frühen 1990er Jahren: Starke Zuwanderungen von ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden, von Aussiedlern und Spätaussiedlern, aber auch von Umsiedlern aus den neuen Bundesländern trafen auf eine immer deutlicher werdende Konzeptionslosigkeit von Politik gegenüber Fragen von Migration und Integration. Die explosive Situation Anfang der 1990er Jahre war das Ergebnis einer langen Phase defensiver Erkenntnisverweigerung unter dem Stichwort „Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland“.

Der zögerliche Wandel zu einer aktiven Gestaltung von Zuwanderung und Eingliederung und damit vom informellen zum formellen Einwanderungsland kam in drei Schritten: Der erste war die Reform des Ausländerrechts 1990 mit ihren Erleichterungen (in einigen Bereichen aber auch Erschwerungen) der Einbürgerung. Der zweite Schritt war die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2000. Sie erweiterte das bis dahin einseitig am Vererbungsprinzip orientierte Staatsangehörigkeitsrecht um ein bedingtes Territorialrecht in Gestalt des befristeten Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Land. Der dritte und letzte Schritt zur Akzeptanz der demographischen und gesellschaftlichen Realitäten ist das aktuelle Zuwanderungsgesetz.

Der dritte Schritt dauerte zu lange angesichts der heraufziehenden politischen Unwetterfront des Wahlkampfes. Zum Allgemeinwissen zählt heute schon der Hintergrund der Debatte: Es ist die Dramatik der demographischen Prozesse in der langfristig alternden und schrumpfenden Gesellschaft in der Mitte Europas. Ihr Erwerbspersonenpotential wird schon auf mittlere Sicht quantitativ und qualitativ immer weniger den Herausforderungen der Informationsgesellschaft im Globalisierungsprozess entsprechen. Zuwanderung mit entsprechendem Qualifikationsprofil ist kein Zaubertrank, sondern nur ein Mittel zur Abpufferung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialpolitischen Folgen. Es geht um eine Kombination zwischen gesteuerter – und das heißt bei Zuwanderungsdruck immer auch begrenzter – Zuwanderung von außen und scharfen, zum Teil zweifelsohne schmerzhaften Reformen im Innern, von der Arbeitsverwaltung bis zu jenen sozialen Leistungssystemen, die nicht überleben können, wenn der Generationenvertrag sie nicht mehr trägt.

In Sachen Migration und Integration ist einerseits Mut zur Gestaltung gefragt – andererseits aber auch pragmatische Einsicht in die Grenzen der Gestaltbarkeit, denn Migrations- und Integrationsverläufe haben eine vielfach unterschätzte Eigendynamik. Sollte es erneut zu einer Vertagung der Gestaltung aktueller Probleme auf Kosten der Zukunft kommen - dann werden schon bald Kinder ihre Eltern verfluchen wegen folgenschwerer Versäumnisse in einer Gegenwart, die dann schon Geschichte heißt.

Vor diesem Hintergrund kommt es für die Wissenschaft darauf an, ihre Erkenntnisse nicht nur in internen Diskursen zu kommunizieren, sondern sich auch öffentlich zu engagieren - in Publizistik, in Politikberatung oder in kritischer Politikbegleitung über die Medien. In diesem Sinne angewandte Migrationsforschung erarbeitet in multidisziplinären Analysen Grundeinsichten und Handlungsempfehlungen für einen - hierzulande vielfach unzureichend wahrgenommenen - Zentralbereich der Gesellschaftspolitik.

Homo sapiens, homo migrans

Migration ist ein Teilbereich der Conditio humana – seit sich der Homo sapiens als Homo migrans auf seinen Weg gemacht hat. Deshalb sind hier alle Humanwissenschaften herausgefordert, soweit sie ihr Tun als gesellschaftliche Veranstaltung verstehen. Migrationsforschung ist mithin eine multidisziplinäre Herausforderung mit in der Regel interdisziplinären Forschungsansätzen.

Die Beobachtungsmethoden sind schärfer, die Beobachtungsfelder dennoch unübersichtlicher geworden: Die seit jeher zu beobachtende Spannung zwischen dem Selbstverständnis von Migranten, den ihnen durch Migrationspolitik zugeschriebenen Identitäten und der ihnen abverlangten Erfüllung bestimmter Kriterien hat sich bei wachsendem Wanderungsdruck und zunehmender Abschottung dagegen verschärft. Zugleich sind die Grenzen zwischen rechtlichen Gruppenbildungen wie „Arbeit“, „Asyl“, „Flucht“ oder „Minderheiten“ in den multiplen Identitäten von Migranten fließender geworden. In der Konfrontation mit solchen Problemen, die das Phänomen Migration aufwirft, erscheinen Migrationspolitik und Migrationsforschung mitunter nicht sehr weit voneinander entfernt - trotz aller grundlegenden Unterschiede zwischen den Zuschreibungsinteressen auf beiden Seiten.

Der Autor ist Historiker und Direktor des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück. Weiterführende Lektüre: Klaus J. Bade, Europa in Bewegung. Migration seit dem späten 18. Jahrhundert, C.H.Beck, München 2000; ders./Rainer Münz (Hg.), Migrationsreport 2002. Fakten - Analysen - Perspektiven, Campus Verlag, Frankfurt 2002.

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