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Wolfgang P., der der «Reichsbürger»-Bewegung angehört, trifft am 29.08.2017 zu Prozessbeginn am Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg (Bayern) ein.

© dpa / Daniel Karmann

Update

Urteil in Nürnberg: Reichsbürger erhält lebenslange Haft

Vor rund einem Jahr tötete Wolfgang P. in seinem Haus einen Polizisten und verletzte zwei weitere Beamte. Nun muss der Reichsbürger aus Georgensgmünd lebenslang in Haft..

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den zur Reichsbürgerszene zählenden Wolfgang P. am Montag wegen Mordes an einem Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt. P. habe sich schuldig gemacht, einen 32 Jahre alten Polizisten getötet zu haben, urteilte das Gericht am Montag. Der 50-Jährige hatte bei einer Waffenrazzia in seinem Haus unvermittelt losgeschossen und dabei den Beamten getötet.

Der heute 50-Jährige hatte am 19. Oktober 2016 bei einem Routineeinsatz der Polizei auf Beamte geschossen; einer starb, zwei weitere wurden verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie sah Heimtücke und niedere Beweggründe - und damit eine besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen würde. Die Verteidigung plädierte auf ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung und forderte eine „angemessene Haftstrafe“. Bei fahrlässiger Tötung drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Bei dem tödlichen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos in der mittelfränkischen Gemeinde sollten die rund 30 Waffen im Haus von P. beschlagnahmt werden. Der Grund: Bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.

Anhänger der „Reichsbürger“-Szene lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst gab Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis ab.

Staatsanwalt Matthias Held hatte dem Angeklagten in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als „dilettantisch“ und unnötig. (AFP/dpa)

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