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Hand drauf. Nicht jedes Beratungsgespräch bei der Bank bringt beim Kunden den erhofften Anlageerfolg.

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Exklusiv

Finanzaufsicht Bafin: Beschwerden über Anlageberatung gehen zurück

Die Rendite stimmt nicht, Fondsanteile lassen sich nicht wie versprochen zurückgeben. Die Zahl solcher Beschwerden von Bankkunden sinkt. Dass die Beratung besser geworden ist, glauben Verbraucherschützer nicht.

Kundenbeschwerden über fehlerhafte Anlageberatung bei Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsinstituten haben im vergangenen Jahr erheblich abgenommen. Das ergibt sich aus neuen Zahlen zum Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die dem Tagesspiegel vorliegen. Hatte die Finanzaufsicht 2013 noch 9720 Beschwerden von Verbrauchern erhalten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 6050 Fälle.

Seit dem 1. November 2012 können sich Anleger, die sich schlecht beraten fühlen, bei der Bafin über ihre Anlageberater oder Vertriebsbeauftragte der Banken beschweren. Die Beschwerden sammelt die Bafin in einem separaten Register – allerdings unabhängig davon, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht.

„Einige Themen waren 2014 nicht mehr so aktuell wie 2013“, erklärt eine Sprecherin der Bafin den Rückgang der Beschwerden. 2013 hatten sich viele Kunden bei der Bafin beschwert, weil sie Anteile an Investmentfonds nicht zurückgeben konnten. Auch die schlechte Performance ihrer Anlagen hatten 2013 viele Anleger bewegt, sich an die Finanzaufsicht zu wenden.

Für Versicherungen gilt das Beraterregister nicht

Dass die Anlageberatung der Finanzbranche besser geworden ist, glauben Verbraucherschützer nicht. „Falschberatung zeigt sich in den seltensten Fällen unmittelbar“, sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, dem Tagesspiegel. Fehler in der Beratung würden oft erst im Zeitverlauf erkennbar, wenn die Märkte verschiedene Zyklen durchlaufen hätten.

Zudem hätten sich die Banken zunehmend aus der Wertpapierberatung zurückgezogen, gibt Mohn zu bedenken. „Anlageprodukte werden jetzt vermehrt im Versicherungsmantel verkauft“, sagte Mohn. Für Versicherungen gelte das Beraterregister aber nicht.

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