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Siemens-Gesamtbetriebsratschef Lothar Adler.

© picture alliance / dpa

Betriebsräte: Auf dem Tandem zur Gehaltserhöhung

Was die obersten Arbeitnehmervertreter verdienen, bleibt in der Regel geheim. Experten fordern, dass sich das ändern soll. Der DGB will am Prinzip des Ehrenamtes festhalten.

Eine Geliebte in Brasilien, Reisen im Firmenjet, mehrere hunderttausend Euro Gehalt: Klassenkampf kann so schön sein – wenn man es als Betriebsrat richtig anstellt. Es sind diese Exzesse, die Dax-Konzerne wie VW, Siemens oder Daimler immer wieder erschüttern. Erst vor zwei Wochen wurde bekannt, dass Siemens-Gesamtbetriebsratschef Lothar Adler rund 300 000 Euro im Jahr verdient. Unabhängige Betriebsratsmitglieder bei Daimler kritisieren, dass zwischen ihnen und ihren IG-Metall-Kollegen angeblich Gehaltsunterschiede von bis zu 60 Prozent bestehen. Ihre Klage wies das Arbeitsgericht Stuttgart am Freitag jedoch zurück. „Es gibt immer wieder Fälle, die nicht glücklich sind“, sagt Marie Seyboth, Justiziarin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Aber deswegen muss man nicht das ganze System infrage stellen.“ Wie aber funktioniert es?

Eigentlich ist der Posten des Arbeitnehmervertreters in Deutschland ein Ehrenamt: Es wird neben dem tatsächlichen Beruf ausgeübt. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern können sich führende Betriebsräte jedoch von der Arbeit freistellen lassen. Ihr Gehalt bekommen sie weiter für die ursprüngliche Tätigkeit – eine Bezahlung für das Ehrenamt ist gesetzlich verboten. Wegen der Arbeit im Betriebsrat dürfen die Freigestellten weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Deshalb haben sie Anspruch auf Gehaltserhöhungen, die sie durch Beförderungen erhalten hätten. Orientieren sollen sich die Erhöhungen dabei an den betriebsüblichen Karrieren von Kollegen, die zum Zeitpunkt der Freistellung in ähnlicher Position mit ähnlichen Fähigkeiten gearbeitet haben.

Betriebsräte können bei der Gehaltserhöhung selbst nachhelfen

„Tatsächlich werden ihnen häufig absurde Karrieren unterstellt“, sagt Volker Rieble, Professor für Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. So kommen führende Betriebsräte häufig auf ein Gehalt, das um ein Vielfaches höher ist als das, mit dem sie freigestellt wurden. „Vergütungen von 200 000 Euro im Jahr oder mehr sind keine Seltenheit“, sagt Rieble. Zur Not können Betriebsräte bei der Gehaltserhöhung selbst nachhelfen. Rieble beschreibt das Konzept des Betriebsratstandems so: Ein freigestellter Betriebsrat sucht einen früheren Kollegen, der auf einer ähnlichen Position arbeitete. Als Betriebsrat setzt er sich regelmäßig für dessen Beförderung ein, um dann selbst auch ein entsprechend höheres Gehalt zu fordern.

Es gesteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis

Die Unternehmen zahlen hohe Betriebsratsgehälter nicht ohne Grund: Die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sind hierzulande je zur Hälfte mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt. In diesem Gremium entscheiden die Betriebsräte über die Besetzung und Vergütung des Vorstands mit, der wiederum über Beförderungen der Betriebsräte in ihrer fiktiven Karriere entscheidet. Ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis also: „Arbeitnehmer winken hohe Vergütungen für den Vorstand durch, weil sie im Gegenzug auch eine wollen“, sagt Arbeitsrechtler Rieble. Von einer hohen Bezahlung der Betriebsräte versprechen sich die Arbeitgeber ein kooperativeres Verhalten bei Tarifverhandlungen. Oder sie sehen sie als eine Art Belohnung für eine effektive Zusammenarbeit in der Vergangenheit, etwa bei Entlassungen. „Die heutige Form der Mitbestimmung neigt zu Verfilzung und Bestechlichkeit“, sagt Rieble.

Das Problem: Die Gehälter der Betriebsräte sind nicht öffentlich. Statistiken dazu gebe es nicht, teilt die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung mit. Das gilt vor allem für Betriebsratsvorsitzende, deren Gehälter kennen bestenfalls „drei oder vier Leute“, sagt Rieble. Er fordert eine Professionalisierung: Betriebsräte sollten hauptberuflich als Arbeitnehmervertreter mit der Firmenleitung zusammenarbeiten. Dann wären sie für ihre Entscheidungen haftbar, und ihr Gehalt wäre transparent. Der DGB sieht jedoch keinen Grund, etwas zu ändern: „Wir stehen hinter dem Ehrenamtsprinzip“, sagt Justiziarin Seyboth.

Fritz Zimmermann

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