Chronik der Atomkraft: Von Kahl bis Krümmel
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Atomausstieges bestätigt. Eine Chronik der Atomkraft von 1955 bis heute.
Mai und Oktober 1955
Mit Erlangen der Souveränität kann die Bundesrepublik Deutschland Kernenergie für friedliche Zwecke nutzen. Das Bundesministerium für Atomfragen unter Franz-Josef Strauß als erstem Atomminister wird geschaffen.
März und Juli 1957
Die Europäische Atomgemeinschaft Euratom und die International Atomic Energy Agency werden gegründet.
Januar und Juni 1960
Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) und die erste Strahlenschutzverordnung treten in Kraft.
November 1960
Das erste deutsche kommerzielle Atomkraftwerk, das Kernkraftwerk Kahl, wird in Betrieb genommen.
März 1979
In Harrisburg (USA) ereignet sich ein schwerer Kernschmelzunfall.
April 1986
Im ukrainischen Atomkraftwerk Tschernobyl kommt es zum größten anzunehmenden Unfall (Gau). Durch eine Kernschmelze und Wasserstoffexplosionen werden der Reaktorkern und das Reaktorgebäude gesprengt, sodass große Mengen an radioaktivem Material freigesetzt werden.
Ab Juni 1990
Mit der Wiedervereinigung gilt das Atomgesetz in ganz Deutschland. Die Atomkraftwerke in Rheinsberg und Greifswald werden stillgelegt.
April 2002
Das Atomgesetz wird erneuert. Die Neuauflage legt den Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen gesetzlich fest. In der Folge ist die Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke gesetzlich befristet. Der Neubau von kommerziellen Atomkraftwerken ist verboten.
September 2010
Die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland wird im Rahmen des Energiekonzeptes 2050 durch die Bundesregierung um durchschnittlich 12 Jahre verlängert.
11. März 2011
Im japanischen Atomkraftwerk Fukushima kommt es zum Super-GAU. Durch ein schweres Erdbeben und einen Tsunami entsteht eine Kernschmelze in drei von sechs Reaktorblöcken.
15. März 2011
Die Bundesregierung beschließt ein dreimonatiges Moratorium zur Überprüfung der Sicherheit deutscher Kernkraftwerke.
30. Juni 2011
Per Bundestagsbeschluss wird der Ausstieg aus der Atomkraftnutzung bis spätestens 2022 beschlossen.
August 2011
Mit Inkrafttreten der 13. Novelle zum Atomgesetz erlischt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der Atomkraftwerke von Isar I, Unterweser, Biblis A/B, Philippsburg I, Neckarwestheim I, Krümmel und Brunsbüttel. Die Laufzeitverlängerungen werden zurückgenommen. Die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall reichen anschließend Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein, um mögliche Entschädigungsansprüche wegen Rechtsverletzungen feststellen zu lassen.
Valeska Gottke