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Berliner Filiale der City BKK.

© dpa

Pleiten-Krankenkasse: City-BKK-Versicherte geraten in Panik

Die Kunden des Pleiteunternehmens City BKK bestürmen andere Kassen – die wimmeln weiter ab. Es häufen sich Hinweise auf rechtswidrigen Umgang mit den Betroffenen.

Berlin - Der Streit um die Aufnahme von Mitgliedern der pleitegegangenen City BKK spitzt sich zu. Immer mehr der 168 000 Betroffenen beschweren sich darüber, dass man sie beim Versuch, bei einer anderen Krankenkasse unterzukommen, abgewimmelt habe. Der Chef des Bundesversicherungsamtes (BVA), Maximilian Gaßner, nannte das Verhalten der Kassen „unerträglich und nicht hinnehmbar“. Das Gesundheitsministerium rief sie auf, alles zu unterlassen, was zur Verunsicherung führe. Die Versicherten der City BKK, darunter 92 000 in Berlin, gelten als überdurchschnittlich alt und teuer wegen ihres hohen Leistungsbedarfs.

DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz sprach von einer „dramatischen Situation“. Vor allem alte Menschen würden von der Sorge getrieben, bei keiner anderen Kasse mehr aufgenommen zu werden, sagte er dem Tagesspiegel. Das Verhalten der Kassen zeige, „dass der Risikostrukturausgleich nicht wirklich funktioniert“. Für „Belastungsspitzen“ durch alte und kranke Versicherte gebe es keinen echten Ausgleich. Ähnlich äußerte sich der Vorstandschef der AOK Nordost, Frank Michalak. Er klagte über einen „Riesenansturm“ auf Berliner AOK-Filialen. „Allmählich bringt uns das in eine Situation, in der wir selber Probleme kriegen“, sagte er dieser Zeitung.

Unterdessen häuften sich die Hinweise auf rechtswidrigen Umgang mit City-BKK-Mitgliedern. Von der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) wurden sie nach Tagesspiegel-Informationen über ihren Gesundheitszustand befragt. Die Berliner AOK schickte Betroffene zu einer Filiale in Weißensee, die nur an zwei Wochentagen öffnet. Am Donnerstag drängten sich dort mehr als 100 Antragsteller. Bei der Techniker Krankenkasse bekam eine 83- Jährige zu hören, die Altersgrenze für Neuaufnahmen liege bei 80 Jahren. Und bei der BKK VBU waren Mitarbeiter gleich mit Aufnahmeformularen anderer Kassen zur Hand und beim Ausfüllen behilflich.

BVA-Chef Gaßner sagte, es sei „einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft unwürdig, dass die Rechtspflicht zur Beratung der Versicherten zur Abwehr unerwünschter Mitglieder missbräuchlich instrumentalisiert wird“. Das gelte insbesondere für Hinweise, wonach die nahtlose Fortsetzung der Versorgung „problematisch“ sein könne. „Hier wird die Angst kranker Menschen ausgenutzt, um sie als unerwünschte Kassenmitglieder in rechtswidriger Weise abzuwehren.“ Gesundheitsstaatssekretär Stefan Kapferer betonte, dass keine Kasse Betroffene ablehnen, deren Wahlentscheidung infrage stellen oder Auskünfte zum Gesundheitszustand einholen dürfe. Berlins Patientenbeauftragte Karin Stötzner empfahl, sich im anderen Fall bei den Kassenvorständen, dem BVA oder bei ihr zu beschweren (030/9025-2010 oder per E- Mail: patientenbeauftragte@senguv.berlin.de).

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