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Luftverkehrsabgabe: Steuer auf Flugtickets doch nicht öko

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine „ökologische Luftverkehrsabgabe“ konkretisiert. Der CO2-Ausstoß soll keine Rolle mehr spielen. Zudem sollen Privatjets von der Abgabe befreit werden.

Berlin - Im Zuge der Beratungen zwischen den Ministerien verabschiedet sich die Bundesregierung dabei aber offenbar von dem formulierten Ziel, die Abgabe ökologisch zu gestalten. Laut dem Protokoll einer Sitzung unter Federführung des Finanzministeriums, das dem Tagesspiegel vorliegt, wird die Abgabe in Luftverkehrsteuer (LuftVSt) umgetauft. Gelten soll sie ab 1. Januar. Damit will der Bund jährlich eine Milliarde Euro einnehmen.

Das Bundeskabinett hatte den Plan nach seiner Sparklausur vor drei Wochen mit ökologischen Motiven begründet: Man benötige im internationalen Flugverkehr verstärkte Anreize für umweltgerechtes Verhalten, hieß es in dem offiziellen Papier dazu. Und weiter: „Bis zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den bereits vereinbarten CO2-Emissionshandel wird eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle Passagiere erhoben, die von einem inländischen Flughafen abfliegen. Sie wird differenziert ausgestaltet (Preis, Lärm, Verbrauch).“

Die Vertreter der Ministerien hielten dagegen jetzt fest: „Eine Ausrichtung nach dem konkreten CO2-Ausstoß von Flugzeugen wurde einvernehmlich für nicht umsetzbar erachtet.“ Nur das Umweltministerium wolle am Lärmkriterium festhalten. Auch sollen sich die Fluggesellschaften nicht durch den Kauf von CO2-Emissionszertifikaten teilweise von der Steuer befreien können.

Wie hoch die Steuer ausfällt, soll sich künftig nur an der Länge der Flugstrecke und der geflogene Flugklasse bemessen. Für First-Class-Passagiere soll der Satz also höher ausfallen. Superreiche und Unternehmen, die ihre Manager mit einem Privatjet befördern, sollen allerdings befreit werden. Besteuert werde nur die „gewerbliche Beförderung von Passagieren“ und dabei nur der Abflug; die „private Beförderung von Passagieren“ und Fracht sind dagegen nicht betroffen. Die Fluggesellschaften gehen bisher davon aus, dass die Steuer jeden Flug in Deutschland um 10 bis 15 Euro verteuert. Allerdings müssen sie die Steuer nicht eintreiben. Steuerschuldner sollen die 26 deutschen Flughafenbetreiber sein, weil an ihren Airports 98 Prozent des Passagieraufkommens erfasst würden, lautet die Begründung.

Das Finanzministerium mochte die Recherchen nicht kommentieren. Eine Sprecherin verwies lediglich darauf, dass die Beratungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Opposition reagierte empört: „Wir sind entsetzt über diese neue Ausgestaltung des Gesetzes, das einseitig Passagiere, Fluggesellschaften und Flughäfen hierzulande belastet“, sagte Uwe Beckmeyer, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion dieser Zeitung. „Das ökologische Deckmäntelchen der Abgabe hat sich im Nichts aufgelöst.“

Der Flughafenverband ADV lehnt die Pläne ab und will sich dagegen wehren, dass die Flughäfen die neue Steuer zahlen sollen. Das könnten die Fluggesellschaften dank ihrer Erfahrung in solchen Dingen besser. „Eine Erhebung der Steuer durch die Flughäfen bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand in Millionenhöhe und somit noch weniger Einnahmen für den Staat“, sagte ADV-Sprecherin Friederike Langenbruch.

„Wie sehr das Label ökologische Abgabe nur eine Schutzbehauptung ist, zeigt zum Beispiel die Idee der Beamten, gerade den Cargo-Verkehr und die Umsteiger auszunehmen – wissen wir doch, dass gerade die Cargomaschinen zu den treibstofffressendsten und lautesten Flugzeugen gehören“, sagte Hans-Christoph Noack, der Sprecher von Air Berlin. „Wir setzen sehr darauf, dass im weiteren Verlauf der Ressortbesprechungen die verheerenden Folgen dieses nationalen Alleingangs sichtbar werden und von diesem Vorhaben Abstand genommen wird.“Kevin P. Hoffmann

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