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Wirtschaft: Telekom erringt Teilsieg gegen Topware

Mannheimer Firma soll 600 000 Mark Schadenersatz an DeTeMedien für die Nutzung der Telefonbucheinträge zahlenvis Die DeTeMedien, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, hat in ihrem Streit mit der Mannheimer Topware CD-Service AG einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Mannheim erkannte die Schadenersatzansprüche der DeTeMedien grundsätzlich an, entschied aber nur über einen kleinen Teil der insgesamt geforderten 10,6 Millionen Mark.

Mannheimer Firma soll 600 000 Mark Schadenersatz an DeTeMedien für die Nutzung der Telefonbucheinträge zahlenvis

Die DeTeMedien, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, hat in ihrem Streit mit der Mannheimer Topware CD-Service AG einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Mannheim erkannte die Schadenersatzansprüche der DeTeMedien grundsätzlich an, entschied aber nur über einen kleinen Teil der insgesamt geforderten 10,6 Millionen Mark. Die DeTeMedien verlangt von Topware Schadenersatz, weil die Firma Telefonbücher kopiert und als CD-Roms Gewinn bringend verkauft hatte, ohne für die Verwendung der Daten bezahlt zu haben. Doch das ist noch lange nicht das Ende des seit Jahren andauernden Rechtsstreits. Beide Seiten wollen zunächst die Urteilsbegründung prüfen. Bei Topware hieß es jedoch gestern schon: "Wir gehen in beiden Fällen in die Berufung."

Bei dem Streit geht es um einen um die "D-Info 2.0", die in relativ geringer Stückzahl erschienen ist. Dafür verlangt die DeTeMedien in der ersten Teilklage einen Schadenersatz von 600 000 Mark. In der zweiten Teilklage fordert der Verlag für die sehr erfolgreiche "D-Info 97", die von Österreich aus vertrieben wurde, zehn Millionen Mark. Die 600 000 Mark sprachen die Richter der DeTeMedien komplett zu.

Die Höhe des Anspruchs sei berechtigt, weil Topware nach eigenen Angaben 689 000 Stück verkauft hatte. Pro Exemplar sei der Mannheimer Firma ein Gewinn von mindestens einer Mark verblieben, heißt es in dem Urteil. In der zweiten Teilklage erkannte das Gericht die Schadenersatzforderung zwar ebenfalls an, ließ aber die von Topware zu zahlende Summe offen. Diese soll gegebenenfalls in einem besonderen Verfahren geklärt werden.

Neben dem Zivilprozess ist Topware auch in zwei Strafverfahren verwickelt: Vor dem Landgericht Mannheim wird derzeit gegen Klaus Steiner verhandelt, den ehemaligen Treuhänder der Topware in Österreich. Laut Anklage soll er mehr als 13 Millionen Mark veruntreut haben. Außerdem läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Vorstandschef Dirk Hassinger, der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gestanden hat. Er saß bis zum Oktober ein Jahr in Untersuchungshaft.

Die erste CD-Rom mit Telefonbucheinträgen brachte Topware 1994 auf den Markt. Das "D-Info 1.0" kostete damals knapp 50 Mark. Die Daten waren aus den Telefonbüchern der Telekom kopiert worden. DeTeMedien verlangte 1994 für die Silberscheiben mit den Telefonnummern 1590 Mark. Für die nächste Auflage der CD-Rom ersann Topware eine neue Idee, um das Kopierverbot zu umgehen. Vier Monate lang tippten 500 Chinesinnen und Chinesen sämtliche Datem der deutschen Telefonbücher in den Computer, das waren damals 34 Millionen Einträge. Doch auch das nutzte Topware nichts. Der Bundesgerichtshof entschied im Mai diesen Jahres, dass der DeTeMedien ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Mitbewerber zusteht. Diese haben allerdings nach dem Telekommunikationsgesetz einen Anspruch darauf, dass die Telekom ihnen gegen Entgelt ihre Teilnehmerverzeichnisse zur Verfügung stellt.

Topware steht nach eigenen Angaben auf Platz eins der Anbieter von Telefonbuch CD-Roms. Für die aktuelle Version, "D-Info - Ausgabe Herbst 99" hat das Mannheimer Unternehmen einen Vertrag mit der DeTeMedien. Laut Telekom kostet die Nutzung der jetzt 36 Millionen Datensätze rund 45 Pfennig, mindestens aber 806 000 Mark. Dabei wird davon ausgegangen, dass die CD-Roms in einer Auflage von mindestens 1,8 Millionen Stück erscheinen.

vis

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