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Feierabend. Betriebsrenten sollen die gesetzliche Rente aufstocken. In vielen Fällen schießt der Arbeitgeber etwas dazu, manchmal übernimmt er die Beiträge sogar ganz. Falls nicht, sollten Arbeitnehmer auch alternative Sparmöglichkeiten prüfen, raten Experten.

© ddp

Zubrot im Alter: Für wen sich Betriebsrenten lohnen

Die SPD will Firmenrenten zur Pflicht machen. Doch Verbraucherschützer sehen Risken und haben Verbesserungsvorschläge.

Die einen trauen ihr nicht über den Weg, die anderen sehen sie als Rettungsanker gegen die Altersarmut – die Betriebsrente. Während der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen davor warnt, dass die Betriebsrenten wegen der Mickerzinsen an den Kapitalmärkten auf das Niveau der Inflationsrate sinken könnten, will die SPD die Firmenrente ausbauen und fördern. Jeder Arbeitnehmer soll bereits bei Einstellung obligatorisch in eine Betriebsrente einzahlen und nur bei Widerspruch aus dem System entlassen werden, heißt es im neuen Rentenkonzept, das Parteichef Sigmar Gabriel vor wenigen Tagen vorstellte. Zudem wollen die Sozialdemokraten den Beschäftigten mit weiteren Steuererleichterungen die Betriebsrente schmackhaft machen.

Denn noch sind viele zurückhaltend. 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es derzeit in Deutschland, aber nur rund 17 Millionen Arbeitnehmer zahlen derzeit in eine Betriebsrente ein. In der Zahl enthalten sind dabei auch noch all die Führungskräfte, die beim Einstellungsgespräch gezielt nach der Zusatzvorsorge fragen und ihre Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen davon abhängig machen.

„Die Betriebsrente genießt auch im fünften Jahr gravierender Unsicherheiten von Finanzmärkten höchste Wertschätzung und Vertrauen der Beschäftigten“, heißt es in einem Brief der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Allerdings sei ihr Potenzial „bei Weitem nicht ausgeschöpft“, bedauert die Aba. Dabei sei die Firmenrente ein Modell, bei dem jeder nur gewinnen könne, wirbt die Arbeitsgemeinschaft.

Das liegt nicht zuletzt an der staatlichen Förderung: Weil die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei sind, verdoppele sich der eingesetzte Betrag, betont Aba-Chef Heribert Karch. Davon würden Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Zudem wären die Konditionen, die die Unternehmen für ihre Beschäftigten herausschlagen, in aller Regel besser als die Angebote der privaten Altersvorsorge. Und last but not least: Meist steuere der Arbeitgeber ein erkleckliches Sümmchen zur Betriebsrente bei.

In vielen Tarifverträgen ist der Zuschuss vom Chef inzwischen verankert. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche finanzielle Hilfe gibt es aber nicht. Seit 2002 hat zwar jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass er einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren darf und die Personalabteilung sich darum kümmert. Allerdings heißt das nicht, dass der Chef beim Sparen hilft und sich finanziell beteiligt.

Die reine Entgeltumwandlung ohne Unterstützung des Arbeitgebers sehen Verbraucherschützer kritisch. Für die Arbeitnehmer würde sich das kaum lohnen, warnt Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Von dem Geld, das in die Betriebsrente fließt, werden keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt. Der Arbeitgeber spart so seinen Teil der Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitnehmer zwar auch, aber er verzichtet im Gegenzug auch auf Ansprüche an die Sozialversicherung. Die Krankenversicherungsbeiträge holen sich die gesetzlichen Kassen später sogar zurück: Wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird, müssen die Ruheständler davon nicht nur Steuern zahlen, sondern auch den vollen Kassenbeitrag. Bei gesetzlich Versicherten sollte der Arbeitgeber daher mindestens 20 bis 30 Prozent zur Betriebsrente beisteuern, fordert Eik Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Privat Krankenversicherte bleiben dagegen von Beitragszahlungen verschont.

Problematisch sehen Verbraucherschützer auch den Jobwechsel. Läuft die Betriebsrente über eine Versicherung – etwa im Rahmen einer Direktversicherung oder über eine Pensionskasse in Versicherungshand – wechseln die angesparten Anwartschaften in der Regel mit. Bei den anderen Durchführungswegen bleibt die Betriebsrente dagegen oft auf der Strecke. Konsequenz: Die Verträge ruhen, das in den Miniverträgen Angesparte wird bei Renteneintritt ausgezahlt. Allerdings fallen bei jedem Neuabschluss wieder Kosten an: Je mehr Jobwechsel, desto mehr Verträge, und desto höher sind summa summarum die Abschlusskosten, warnt Verbraucherschützer Gatschke. Denn die werden nicht etwa peu à peu von jeder Prämie abgezwackt, sondern fallen konzentriert am Anfang an.

Der Arbeitgeber sollte die Provision übernehmen, fordert Altersvorsorgeexperte Schaarschmidt. Falls nicht, sollte der Chef zumindest etwas Geld zum Vertrag zuschießen. „Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Einzahlungen übernimmt, lohnt sich die Betriebsrente“, sagt auch Lars Gatschke. Wenn nicht, sollten sich Arbeitnehmer auf jeden Fall auch nach Alternativen umsehen.

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