Buch über Berliner Unimedizin : Ein Buch sucht seinen Autor

05.05.2011 14:31 UhrVon Hermann Horstkotte
Schräge Perspektive. Teile einer Charité- Geschichte sind abgeschrieben. Foto: Heinrich Foto: Kai-Uwe Heinrich tsp
Schräge Perspektive. Teile einer Charité- Geschichte sind abgeschrieben. Foto: Heinrich - Foto: Kai-Uwe Heinrich tsp

Trotz Plagiaten ist eine Geschichte der Berliner Unimedizin im Handel. Die Charité streitet mit dem Bearbeiter des Buchs vor Gericht.

Die Jubiläumsschrift „300 Jahre Charité“ wurde wegen heimlicher Abschreibereien zu einer Blamage. Um die Verantwortung geht es jetzt vor Gericht. Derweil ist das Buch im Verkehr, als wäre es kein Diebesgut.

Seit Mai vorigen Jahres ist das Werk im Handel, herausgegeben von Karl M. Einhäupl und Detlev Ganten, also dem heutigen und dem ehemaligen Präsidenten der Berliner Universitätsmedizin, sowie Jakob Hein, einem Oberarzt. Wer aber dafür den stolzen Preis von rund sechzig Euro bezahlt, hat unstreitig eine gefälschte Kopie statt eines Originals in der Hand. Und wer das Buch als Student oder Forscher aus der Bibliothek ausleiht und zitiert, schreibt womöglich ahnungslos an einem „Ketten-Plagiat“ weiter.

Zwar warnen die Herausgeber in einer „Erklärung“ vom vergangenen Herbst vor den Urheberrechtsverletzungen (http://charite300.charite.de/produkte_publikationen/publikationen/). Doch hat der Verlag bislang weder alle Händler noch die Leser über die Schummelware ausreichend informiert, beispielsweise für ein warnendes Beiblatt gesorgt. Und das zu Zeiten von Guttenplag, in denen sich die Welt der Wissenschaft nicht genug über geistigen Diebstahl empören kann. Der Ombudsmann gegen wissenschaftliches Fehlverhalten an den Berliner Unikliniken, Karl Sperling, sieht wegen eines laufenden Rechtsstreits der Charité-Spitze gegen einen „Mitarbeiter“ beim Buchprojekt, den Berliner Literaten Falko Hennig, einstweilen seine Hände gebunden.

Tatsächlich stehen mindestens fünf von insgesamt zwanzig Kapiteln unter Plagiatsverdacht. Anfang des Jahres hat die Charité einen Studenten darangesetzt, einzelne Abschreibereien über Nachforschungen im Internet herauszufinden. Die Ergebnisse will die Hochschule aber nicht publik machen. Auf Nachfrage des Tagesspiegels erklärt der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Geschichte der Medizin, Andreas Fickers, das mögliche Diebesgut jetzt selber mittels einer gängigen Plagiatsoftware aufdecken zu wollen.

Mit Verweis auf den Rechtsstreit gegen Hennig hüllt sich die Charité vollständig in Schweigen. Tatsächlich hatte sie mit dem guten Freund des Oberarztes und Dichters Hein einen „Buchvertrag“ geschlossen, nachdem er ein druckreifes Werk über die Institute des Universitätsklinikums zusammenstellen sollte. Nach einer erst jetzt veröffentlichten Eilentscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 25. Januar, Geschäftszeichen 16 O 626/10) darf Hennig vorläufig nicht mehr behaupten, die Charité sei an den Plagiaten selber schuld, weil sie die Jubiläumsschrift schon ohne seine ausdrückliche Genehmigung veröffentlicht habe.

Andererseits konnte sich die Charité in der Frage der Autorenverantwortung Hennigs bisher nicht durchsetzen. Die Frage ist ganz erheblich, weil jedem Verfasser, der Urheberrechte anderer verletzt, Schadenersatz und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zwar wird Hennig im privaten Buchvertrag als „Autor“ bezeichnet. In Wirklichkeit aber, so das Gericht, bestand seine „Hauptaufgabe“ anscheinend „in der Stoffsammlung, Koordination und Bearbeitung vorhandener oder zugelieferter Fachtexte“. Nach eigenen Angaben hat er nur einige Kapitel verfasst, andere unter Zeitdruck auf eigene Kosten von ungenannten Ghostwritern fertigstellen lassen. Sein umfassender Koordinationsauftrag, erläutern Insider, sei eigentlich die klassische Aufgabe von Herausgebern gewesen.

Wenn aber nicht Hennig, wer ist dann der verantwortliche Autor des Jubelbuches? Bibliografisch sind das laut Titelblatt und Katalog der maßgeblichen Deutschen Nationalbibliothek die Herausgeber Einhäupl, Ganten, Hein. Der Anwalt der Hochschule wendet sich entschieden gegen eine solch blamable und rechtserhebliche Vereinnahmung des Dreigestirns (www.berlinonline.de/berliner-zeitung/kultur/323698/323699.php). Womöglich lässt sich die Frage erst durch die Klage eines beklauten Erstautors klären.

Derzeit sucht der „Mitarbeiter“ Hennig mit öffentlichen „Prozesskosten-Lesungen“ das nötige Geld für seine Verteidigung gegen die Charité einzuspielen. Mit auf der Bühne ist sein Künstlerfreund Hein. Der hat trotz eines noch auf Jahre laufenden Arbeitsvertrags kürzlich den Dienst an der Charité quittiert. Hermann Horstkotte

Heinz Sielmann Stiftung

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