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Wissen: Sachsen führt Langzeitgebühren für Studenten ein

Sachsen führt Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für Studierende ein, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten. Der sächsische Landtag verabschiedete das umstrittene „Hochschulfreiheitsgesetz“ am Mittwoch mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition.

Sachsen führt Studiengebühren von 500 Euro pro Semester für Studierende ein, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten. Der sächsische Landtag verabschiedete das umstrittene „Hochschulfreiheitsgesetz“ am Mittwoch mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition. Die Gebühren werden aber nicht für Studierende fällig, die bereits eingeschrieben sind. Dieter Timmermann, der Präsident des Deutschen Studentenwerks, erklärte: „Anstatt sie abzukassieren, sollten Studierende, die mehr als die Regelstudienzeit benötigen, beim Abschluss unterstützt werden.“

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Pflicht für alle Studierenden abgeschafft, zahlendes Mitglied in den „Verfassten Studierendenschaften“ zu werden. Ab dem zweiten Semester sollen die Studierenden entscheiden können, ob sie austreten. Kritiker sehen darin eine „Aushöhlung“ der Studierendenvertretungen. Durch die daraus resultierenden finanziellen Unwägbarkeiten seien Beratungsangebote oder das Semesterticket in Gefahr. Die Koalition hatte hingegen argumentiert, durch freiwillig zahlende Mitglieder würden die Studierendenvertretung besser legitimiert. akü

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