
Die Bilder sagen alles über die Tat des Torben P. Aber liefern sie wirklich die Wahrheit? Ein mildes Urteil des Gerichts würde wilde Proteste ausrufen. Aber eine Bewährungsstrafe wäre das richtige Signal.

Die Bilder sagen alles über die Tat des Torben P. Aber liefern sie wirklich die Wahrheit? Ein mildes Urteil des Gerichts würde wilde Proteste ausrufen. Aber eine Bewährungsstrafe wäre das richtige Signal.
Das Urteil gegen Torben P. wird am 19. September erwartet.
Im Prozess um die Schläger vom U-Bahnhof Friedrichstraße fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft. Die Verteidigung beantragt eine Bewährungsstrafe.
Das Bundesverfassungsgericht billigt sowohl den Euro-Rettungsschirm als auch die Griechenlandhilfe – allerdings unter Auflagen. Die Richter in Karlsruhe wiesen am Mittwoch mehrere Verfassungsbeschwerden ab.
Berlin - Der wegen versuchten Totschlags angeklagte Berliner U-Bahnschläger Torben P. war bei seiner Tat möglicherweise nur eingeschränkt steuerungsfähig.
Der Streit zwischen Neuköllns Bürgermeister und dem Tiergartener Amtsgerichtspräsidenten spitzt sich zu. Nun droht der SPD-Politiker, der Richter als „Schwachmaten“ bezeichnet hatte, mit juristischen Schritten.

Der wegen versuchten Totschlags angeklagte U-Bahnschläger Torben P. war bei seiner Tat möglicherweise nur vermindert schuldfähig.
In der – überschaubaren – staatsrechtlichen Literatur der DDR machte man sich lustig über das bundesdeutsche Instrument der Verfassungsbeschwerde. So also sieht kapitalistischer Jedermann- Rechtsschutz gegen die „öffentliche Gewalt“ aus: 98 Prozent aller Beschwerden scheitern.

Jugendgerichtshelferin empfiehlt Bewährungsstrafe für U-Bahn-Schläger. Der Täter brauche eine Therapie
Jugendgerichtshelferin empfiehlt Bewährungsstrafe für U-Bahn-Schläger. Der Täter brauche eine Therapie

Die Jugendgerichtshelferin empfiehlt eine Bewährungsstrafe: Was sich für Torben P. strafmildernd auswirken könnte.

Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky gilt als Klartextredner und wird von Sarrazin und Co gern als Kronzeuge angeführt. Klartext hilft vielleicht zur Stimmungsmache, nicht aber zur Lösung politischer Aufgaben. Ein Kommentar.
Am Tatabend wusste Torben P, was er getan hatte, sagte eine Mitschülerin
Einer Schulfreundin gesteht der U-Bahn-Schläger Torben P. seine brutalen Tritte noch in der Tatnacht. Sie sagt, er habe gezittert und sich Vorwürfe gemacht.
Dritter Prozesstag: Einer Schulfreundin gesteht der U-Bahn-Schläger Torben P. seine brutalen Tritte noch in der Tatnacht. Sie sagt, er habe gezittert und sich Vorwürfe gemacht.

In dem umstrittenen Bußgeldverfahren wegen Alkoholausschanks an Minderjährige hat das Neuköllner Ordnungsamt offenbar nicht alles Notwendige zu Aufklärung des Geschehens vor Gericht unternommen.
Zwischen Recht und Unrecht hat sich in Deutschland eine feste dritte Kategorie etabliert, die der rechtlichen Bedenklichkeit. Bundespräsident Christian Wulff hat sie diese Woche bemüht, ebenso der bundesweit bekannte Berlin-Neuköllner Bezirkspräsident Heinz Buschkowsky.

Georg Baur hielt die Schläger an der Friedrichstraße von Schlimmerem ab. Gegen den untätigen Putzmann wird jetzt ermittelt.
Beim Prozessauftakt gesteht der 18-Jährige. An vieles will er sich aber nicht erinnern können

Beim Prozessauftakt gesteht der 18-jährige Torben P. seinen Gewaltausbruch im U-Bahnhof Friedrichstraße. An vieles will er sich aber nicht erinnern können. Richter Uwe Nötzel steht vor einer schwierigen Entscheidung.

Zu Beginn des Prozesses wegen eines brutalen Angriffs auf einem U-Bahnhof hat Torben P. ein Geständnis abgelegt. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Kein Pardon für den U-Bahn-Schläger Torben P.! Aber man muss den jungen Mann trotzdem aushalten. Seine Familie tut es, sein Anwalt, bald die Richter und Zeugen im Prozess, sogar sein Opfer. Lehrer, Mitschüler und deren Eltern – sie könnten es auch.

Bund und Länder suchen nach einer Lösung für Rückfalltäter. Es gilt, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Geschieht das nicht, müssen vielleicht gefährliche Täter freigelassen werden.
Der wegen der brutalen Prügelei am U-Bahnhof Friedrichstraße angeklagte Berliner Schüler Torben P. darf bis auf weiteres nicht an seine Schule zurückkehren. Stattdessen soll er Einzelunterricht erhalten.
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