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© dpa-Zentralbild

BGH-Urteil: DDR-Schriftzug ist keine Marke

Die DDR ist bloß Dekoration, sagt der Bundesgerichtshof. Jeder darf sie auf Kleidung drucken.

Dekoration, das ist es, was von der DDR übrig bleibt. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden: Schriftzug und Wappen des untergegangenen Unrechtsstaats dürfen jeden schmücken. Ein Markenrecht darauf kann man nicht geltend machen. Wer die DDR auf T-Shirts, Hosen oder Mützen drucken und verkaufen will, der kann das tun.

Auch wenn der Nachwende-Charme der Ost-Textilien für die meisten Berliner verflogen ist, erfreuen sich nicht nur bayerische Schulklassen und japanische Touristen der nachgearbeiteten Kleidungsstücke. Die fliegenden Händler mit DDR-Jacken und Ährenkranz-Pullovern gehören an den touristischen Fixpunkten am Brandenburger Tor, am Checkpoint Charlie und Unter den Linden zum Stadtbild. Ostprodukte-Shops im Internet pflegen das Angebot sowieso.

Aber seit 2004 gibt es Streit um das lukrative Gedenken. Der Kläger, ein Karlsruher Unternehmer, hatte sich die Wortmarke „DDR“ für Bekleidungsstücke eintragen lassen. Zudem besaß er die mittlerweile gelöschte Bildmarke für das DDR-Staatswappen, den Ährenkranz mit Hammer und Zirkel, golden vor rotem Hintergrund. Er verlangte von dem Berliner Ostproduktehandel Mondos Arts („Das Beste aus dem Osten“), den Vertrieb der Devotionalbekleidung einzustellen. Man hatte unter anderem Shirts mit Wappen und Schriftzug im Angebot.

Der Streit wurde in München ausgefochten. Zunächst unterlag der Markeninhaber, dann siegte er, was der Textilproduzent nicht auf sich sitzen lassen wollte. So zog er – jetzt erfolgreich – vor den BGH nach Karlsruhe. Der gab ihm recht, weil „DDR“ kein Hinweis auf den Hersteller ist. Um markenrechtliche Ansprüche geltend zu machen, müsste der Aufdruck die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen erkennen lassen. Das sei bei der DDR nicht der Fall, man würde den Schriftzug „ausschließlich als dekoratives Element“ auffassen und darin „kein Produktkennzeichen“ sehen. „Es geht uns nicht um Verherrlichung, sondern mehr um Satire“, sagt Mondos-Arts-Geschäftsführer Jörg Davids. Seine DDR-Jacke werde ohnehin nur noch vereinzelt nachgefragt – besser denn je laufe dafür Bekleidung mit dem DDR-Polizeistern und dem Schriftzug „Born in GDR“.

Bis Ende der sechziger Jahre galt das DDR-Staatswappen in der Bundesrepublik als verfassungsfeindlich, heute regt sich nur in Ausnahmfällen noch jemand auf – und wenn, dann im tiefen Westen. So machte 2008 ein Freiburger Strafrechtsprofessor Schlagzeilen, weil er in blauer DDR-Trainingsjacke – einem Originalprodukt – vor seine Studenten trat. Er verstand dies als Anregung, über staatliches Unrecht zu diskutieren. Lokale Jungpolitiker aus Unionskreisen skandalisierten den Fall und brachten den Professor dazu, die Jacke abzulegen.

Der Karlsruher Unternehmer hatte sich eine ganze Reihe von DDR-Kürzeln und -Symbolen schützen lassen und daraufhin Lizenzgebühren verlangt. An seiner Bildmarke hatte er jedoch nicht lange Freude. Das Bundespatentgericht urteilte vor zwei Jahren, sie stelle vor dem Hintergrund von Maueropfern und politisch Verfolgten ein Verstoß gegen die guten Sitten dar. Trotzdem ging der Streit mit dem Berliner Händler vor dem BGH weiter.

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