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Lebenslange Haft: Recht vor Gnade

Wie lang ist lebenslang? Angesichts jüngster Urteile zur Freilassung gefährlicher Straftäter will die Union die Debatte darüber wieder anstoßen.

Erst vor wenigen Tagen forderte CDU-Fraktionsvize Günter Krings, Lebenslang müsse in bestimmten Fällen wieder Haft bis zum Tod bedeuten. Wie sensibel das Thema aus verfassungsrechtlicher Sicht ist, zeigt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Freitag. Es stoppte die Auslieferung eines mutmaßlichen PKK-Funktionärs in die Türkei. Der Mann soll für ein Bombenattentat verantwortlich sein. Grund: In seiner Heimat erwarte den Türken eine sogenannte „erschwerte“ lebenslange Freiheitsstrafe. Er habe praktisch nur die Chance auf Gnade – und dies nur, wenn er alt oder erkrankt sei. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte.

Die Karlsruher Richter bekräftigten in ihrem Beschluss die Maßstäbe für das Lebenslang in Deutschland. Verurteilte müssen hoffen können, wieder in Freiheit leben zu können. In der Praxis bedeutet das eine Prüfung der Haft nach 15 Jahren. „Erschwerte“ Freiheitsstrafen wie in der Türkei wären verfassungswidrig.

In Auslieferungsfragen gelten jedoch weniger hohe Hürden, hier sind völkerrechtliche Mindeststandards und „unabdingbare Verfassungsgrundsätze“ maßgeblich. US-Bürger an die USA zu überstellen sei deshalb möglich, urteilten die Richter 2005, selbst wenn diese dort Lebenslang ohne Bewährungschancen erwartet – dass es irgendwann einen Gnadenakt geben kann, genügt. Anders liegt der Fall bei der Türkei. Bei der „erschwerten“ Haft wird die Gnade an bestimmte Voraussetzungen wie hohes Alter, chronische Krankheiten oder körperliche Gebrechen geknüpft. „Es lässt den Verurteilten günstigstenfalls darauf hoffen, in Freiheit zu sterben“, schlossen die Richter. Der Türke bleibt allerdings in Auslieferungshaft. Sein Fall muss nun erneut geprüft werden.

Juristisch ist an der Forderung des CDU-Politikers Krings dennoch wenig auszusetzen. „Im Einzelfall können – verfassungsrechtlich unbedenklich – lebenslange Freiheitsstrafen tatsächlich auch bis zum Lebensende vollstreckt werden“, so die Richter.

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