
Die Außenministerin lud mehr als 20 Gäste zum Nahost-Gespräch - wen, das soll „vertraulich“ bleiben. Nun werden Gründe gesucht, um die fehlende Transparenz zu rechtfertigen.
Die Außenministerin lud mehr als 20 Gäste zum Nahost-Gespräch - wen, das soll „vertraulich“ bleiben. Nun werden Gründe gesucht, um die fehlende Transparenz zu rechtfertigen.
Die Außenministerin lud Leute mit Einfluss auf die öffentliche Meinung zum diskreten Nahost-Gespräch. Nun macht sie ein Geheimnis daraus, wer dabei war. Diese Politik ist von gestern.
Einige Abgeordnete werden ungeduldig und möchten nach einem Parlamentsbeschluss vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Doch das Projekt hat mehr Tücken als Reiz.
Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht Sicherheitsgesetze zurückstutzen. Das bedeutet aber nicht, dass die Politik ohne Maß und Verstand gehandelt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat Befugnisse des Bundeskriminalamts beanstandet - und das Weiterverarbeiten von Personendaten strikt begrenzt
Bundesinnenministerin Nancy Faeser lässt Grenzen kontrollieren und kündigt die „Möglichkeit von Zurückweisungen“ an. Ein Testfall für das europäische Recht.
Bildungsministerin Stark-Watzinger (FDP) schließt kategorisch aus, an einer umstrittenen Rechtsprüfung beteiligt gewesen zu sein. Doch mögliche Absprachen im Vorfeld sollen ein Geheimnis bleiben.
Nach dem Mord an einer 36-Jährigen Frau ist wieder viel vom „Femizid“ die Rede. Der Begriff verspricht, das Gewaltproblem sei überwindbar. Kann das stimmen?
Offenbar war der Finanzminister an der Gestaltung eines umstrittenen Werbe-Auftritts persönlich beteiligt. Im Juni wurde noch mit einem Trick versucht, davon abzulenken.
Das Bildungsministerium legt erstmals Details zum internen Konflikt mit der früheren Staatssekretärin Döring dar. Doch die zentrale Frage bleibt offen.
Die AfD fordert Aufklärung über vertrauliche Hintergrundgespräche zwischen Kanzler, Ministern und Medien. Sie wirft der Regierung vor, gezielt Infos an Journalisten zu geben. Fraglich ist, ob es Antworten gibt.
Der Innenministerin wird vorgeworfen, sich an der Pressefreiheit versündigt zu haben. Dabei hat ihr das Bundesverwaltungsgericht schon jetzt im Prinzip recht gegeben – auch wenn sie den Fall verliert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins vorerst gestoppt. Die Begründung zeigt: Das Blatt ist den Richtern zu harmlos.
Der Bundesgerichtshof hat die Strafe wegen vielfacher Beihilfe zum Mord für die frühere KZ-Sekretärin bestätigt. Der Prozess könnte eine letzte Mahnung dafür sein, wie weit Verantwortung reichen kann.
Ein Ex-Lehrer aus Aiwangers Gymnasium wollte Bayerns Wirtschaftsminister stürzen und wurde selbst zum Verdächtigen. Ein Angriff gegen Rechts, der nach hinten losging.
Potsdam will Passagiere ohne Fahrausweis nicht mehr strafrechtlich verfolgen lassen, Berlin zögert noch. Dabei ist nicht nur dem Bundesjustizminister klar, wohin die Reise gehen muss.
Der rechtsextreme Journalist Jürgen Elsässer zieht für sein Medium vor das Bundesverwaltungsgericht. Es könnte ein Grundsatzurteil geben.
Ein Vorfall aus seiner Schulzeit brachte im Sommer 2023 Bayerns Wirtschaftsminister in Bedrängnis. Doch dann drehten sich die Dinge, jetzt steht die Justiz vor einer Entscheidung.
Wichtige Regeln für die Karlsruher Justizarbeit und das Personal sollen künftig im Grundgesetz stehen – und damit nur schwer geändert werden können.
Die Bundesinnenministerin hat ein Presseorgan mit den Mitteln des Vereinsrechts zum Schweigen gebracht. Ungewöhnlich, ja. Aber die Pressefreiheit ist zu wichtig, um sie ihrem Missbrauch auszuliefern.
Der Staat muss gegenüber Religionen neutral sein – sie aber deswegen unsichtbar zu machen, grenzt Menschen aus und erschwert Integration.
Bettina Stark-Watzinger hält geheim, was in einer demokratischen Regierung öffentlich zu sein hat. Das darf man ihr nicht durchgehen lassen.
Statt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, hob der Hubschrauber ab. Doch den Behörden ist es kaum vorzuwerfen, dass sie so gehandelt haben
Ein Gericht hatte die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt. Die schriftlichen Urteilsgründe zeigen jetzt, wie weit die Behörde gehen darf – und sogar muss.
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