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Ein Stempel mit dem Aufdruck AfD-Verbotsverfahren liegt auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

© Imago/Hanno Bode; Bearbeitung: Tagesspiegel

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Wie verfassungswidrig ist die AfD? : Der Verfassungsschutz sollte sagen, was er weiß

Das Bundesamt will sich vor den Bundestagswahlen aus Gründen der Chancengleichheit wohl nicht mehr zur Beobachtung der Partei äußern. Das klingt fair, ist aber fragwürdig.

Jost Müller-Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Die AfD strebt in Umfragen auf zwanzig Prozent zu, sie könnte im künftigen Bundestag zur zweitstärksten Kraft werden. Zugleich liegt im Parlament ein Antrag vor, die Partei zu verbieten, und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet an einem Gutachten, das sie – möglicherweise – vom „Verdachtsfall“ zu „gesichert rechtsextrem“ hochstufen soll.

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