Den Verantwortlichen könnte frühzeitig klar gewesen sein, dass es bei der Personalsuche für den Job bei der Deutschen Energie-Agentur einen Fall von Befangenheit gab.
Jost Müller-Neuhof
Staatssekretär Graichen droht ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Die Folgen sind unklar. Doch wenn es denn geführt wird, dann nur so: ganz transparent.
Das Finanzministerium schickt den Unternehmer Harald Christ in den Commerzbank-Aufsichtsrat. Der Posten ist mit jährlich 80.000 Euro dotiert. Lobbycontrol warnt vor Interessenkonflikten.
Der Energie-Experte wollte seinen Trauzeugen auf einen Chefposten hieven. Es gibt Hinweise, dass Graichen im Bewerbungsgespräch Förmlichkeit gegenüber seinem Freund vorspielte.
Gerhard Schröder hat sich in seiner Exkanzlerzeit schäbig verhalten, um ordentlich Kasse zu machen. Doch die staatliche Antwort darauf ist auch nicht viel besser.
Der Bundestag hatte das Geld für Räume und Personal für den Ex-Regierungschef gestrichen, ohne dies zu begründen. Das war zulässig, bestätigt jetzt das Verwaltungsgericht.
Rechtsextremismus und Antisemitismus muss man bekämpfen – und dennoch akzeptieren, dass der Staat nicht alles verbieten kann, was abzulehnen ist.
Die Nazi-Partei hatte Wahlplakate mit der Parole abhängen müssen und klagte bisher vergeblich dagegen. Nun betont das Bundesverwaltungsgericht die Meinungsfreiheit.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts war Ehrengast beim Promi-Treff von Politik und Medien – nicht zuletzt solchen, über deren Finanzen er entscheidet. Warum ließ Stephan Harbarth sich einladen?
Eine Reihe von Delikten könnte gestrichen werden, doch die Politik tut sich schwer damit, irgendwo anzufangen. Dabei wäre es so einfach.
Gefährdete sollen aufgrund ihres Geschlechts als eine verfolgte „bestimmte soziale Gruppe“ eingestuft werden, sagt der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs.
Es spricht nichts dagegen, Kinder schon ab einem Alter von zwölf Jahren für Straftaten haftbar zu machen. Die zu klärende Frage ist: Was spricht dafür?
Ein neues Bundestagsgutachten stellt eine lange geübte Praxis infrage – dass sich Kanzleramt und Ministerien als Undercover-Quellen für Medien betätigen.
Das Bundesverfassungsgericht gibt einem Straftäter eine Chance, der seit einem halben Jahrhundert in Haft sitzt. Das ist gut so. Denn Sicherheit kann nicht das Einzige sein, was zählt.
Ein Gerichtsbeschluss verlangt Aufklärung, ob das Kanzleramt an Medienberichten zur „Cum Ex“-Affäre mitwirkt. Gefragt sind vor allem Kenntnisse des Chefs.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen war die Politik im Anti-Scharia-Furor über das Ziel hinausgeschossen und hatte das Wichtigste vergessen – die Betroffenen.
Ausgewählte Journalisten erhielten vorab Zugang zu Urteils-Pressemitteilungen. Tagesspiegel und „Bild“ gingen dagegen vor – jetzt will Karlsruhe seine Praxis überdenken.
Im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache gibt es bisher wenig Regeln, dafür gute Kompromisse. Trotzdem bleiben Konflikte – vielleicht verschärfen sie sich.
Gregor Gysi möchte der Linken den Einzug ins Parlament erleichtern und die Wahlhürde senken. Sein Vorstoß für ein neues Wahlrecht aber trägt weiter.
Um den Bau der Energie-Anlagen zu beschleunigen, sollen Rechtsstreitigkeiten schneller beendet werden. Doch am Oberverwaltungsgericht fehlt Personal.
Schon vor ihrem Scholz-Interview, noch als NDR-Mitarbeiterin, war Linda Zervakis als Moderatorin für die Bundesregierung tätig. Ein Sprecher nennt jetzt Details.
Antisemitismus ist ein harter Vorwurf – ihn gegen Künstler zu erheben, berechtigt Städte und Gemeinden aber nicht ohne Weiteres, Auftritte zu verhindern
Die Innenministerin ließ ihren Twitter-Kanal erst dienstlich aufpäppeln und nutzt ihn nun für ihre Kandidatur im hessischen Wahlkampf und die SPD. Der Bundestag sieht keinen Verstoß darin.
Einer besticht, einer lässt sich bestechen: Korruption ist nur schwer zu fassen, weil sie ein Verbrechen ohne direkte Opfer ist. Wo genau fängt sie an – und wo hört sie auf?