
Die AfD fordert Aufklärung über vertrauliche Hintergrundgespräche zwischen Kanzler, Ministern und Medien. Sie wirft der Regierung vor, gezielt Infos an Journalisten zu geben. Fraglich ist, ob es Antworten gibt.

Die AfD fordert Aufklärung über vertrauliche Hintergrundgespräche zwischen Kanzler, Ministern und Medien. Sie wirft der Regierung vor, gezielt Infos an Journalisten zu geben. Fraglich ist, ob es Antworten gibt.

Der Innenministerin wird vorgeworfen, sich an der Pressefreiheit versündigt zu haben. Dabei hat ihr das Bundesverwaltungsgericht schon jetzt im Prinzip recht gegeben – auch wenn sie den Fall verliert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins vorerst gestoppt. Die Begründung zeigt: Das Blatt ist den Richtern zu harmlos.

Der Bundesgerichtshof hat die Strafe wegen vielfacher Beihilfe zum Mord für die frühere KZ-Sekretärin bestätigt. Der Prozess könnte eine letzte Mahnung dafür sein, wie weit Verantwortung reichen kann.

Ein Ex-Lehrer aus Aiwangers Gymnasium wollte Bayerns Wirtschaftsminister stürzen und wurde selbst zum Verdächtigen. Ein Angriff gegen Rechts, der nach hinten losging.

Potsdam will Passagiere ohne Fahrausweis nicht mehr strafrechtlich verfolgen lassen, Berlin zögert noch. Dabei ist nicht nur dem Bundesjustizminister klar, wohin die Reise gehen muss.

Der rechtsextreme Journalist Jürgen Elsässer zieht für sein Medium vor das Bundesverwaltungsgericht. Es könnte ein Grundsatzurteil geben.

Ein Vorfall aus seiner Schulzeit brachte im Sommer 2023 Bayerns Wirtschaftsminister in Bedrängnis. Doch dann drehten sich die Dinge, jetzt steht die Justiz vor einer Entscheidung.

Wichtige Regeln für die Karlsruher Justizarbeit und das Personal sollen künftig im Grundgesetz stehen – und damit nur schwer geändert werden können.

Die Bundesinnenministerin hat ein Presseorgan mit den Mitteln des Vereinsrechts zum Schweigen gebracht. Ungewöhnlich, ja. Aber die Pressefreiheit ist zu wichtig, um sie ihrem Missbrauch auszuliefern.

Der Staat muss gegenüber Religionen neutral sein – sie aber deswegen unsichtbar zu machen, grenzt Menschen aus und erschwert Integration.

Bettina Stark-Watzinger hält geheim, was in einer demokratischen Regierung öffentlich zu sein hat. Das darf man ihr nicht durchgehen lassen.

Statt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, hob der Hubschrauber ab. Doch den Behörden ist es kaum vorzuwerfen, dass sie so gehandelt haben

Ein Gericht hatte die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt. Die schriftlichen Urteilsgründe zeigen jetzt, wie weit die Behörde gehen darf – und sogar muss.

Der AfD-Politiker ist Täter eines politischen Delikts, aber kein Opfer eines politischen Prozesses. Eine Verwechslung, die beabsichtigt ist.

Der Thüringer AfD-Chef hatte die Losung „Alles für Deutschland“ wiederholt in einer Rede eingebaut. Das Gericht hat keine Zweifel an der Strafbarkeit. Höcke selbst sieht sich politisch verfolgt.

Der Wunsch, Ausländer herauszuwerfen, die mit einem simplen Internet-Klick eine Terrortat bejubeln, ist verständlich. Aber erfüllen wird er sich kaum.

Eine zentrale Reform der Ampelkoalition ist in Kraft getreten. Bei der Einbürgerung muss man jetzt nicht mehr „einen Teil seiner Identität aufgeben“.

Die Verteidiger des AfD-Politikers beharren darauf, dass „Alles für Deutschland“ kein Symbol der Kampftruppe SA war – sie wollen die Geschichtswissenschaft zu Gehör bringen.

Das Landgericht Halle verzichtet kurzfristig auf einen Historiker, der als Sachverständiger zu einer von Björn Höcke geäußerten Losung gehört werden sollte. Offenbar gibt es genug Klarheit.

Der Thüringer AfD-Chef steht wieder vor Gericht, weil er den SA-Kampfruf in eine Rede eingebaut haben soll. Diesmal gibt er sich nicht nur unschuldig, sondern vor allem überrascht.

Das Landgericht Halle verhandelt die nächste Anklage gegen Thüringens AfD-Chef wegen Verwendung eines Nazi-Slogans. Diesmal kann er schlecht sagen, er habe von nichts gewusst.

Das Kölner Bundesamt gibt nicht nur für die AfD vor, was als zulässig oder unzulässig zu bewerten ist. Es droht politische Entmündigung.

Die Ministerin lässt ausführlich interne Abläufe zu fragwürdigen Rechtsprüfungen erklären – im Detail zeigen die Aussagen jedoch vor allem, was sie bisher nicht offenlegen will. Eine Analyse.
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