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Eine Anti-Rechtsextremen-Demo in Sachsen.

© dpa/Arno Burgi

Tagesspiegel Plus

Urteil zum Hakenkreuz auf Corona-Maske: Achtung, der Nazi-Vergleich wird gefährlicher

Das Kammergericht hat einen Mann verurteilt, der in der Pandemie mit einem Symbolbild vor „Ideologiekonformität“ warnte. Fraglos eine Übertreibung – aber muss man Übertreibung verbieten?

Jost Müller-Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Das Hakenkreuz ist das Nazi-Symbol schlechthin, weshalb man es wie alle Nazi-Symbole in der Bundesrepublik nicht öffentlich „verwenden“, also zeigen darf. So bestimmt es Paragraf 86a Strafgesetzbuch.

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