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Urteil zum Hakenkreuz auf Corona-Maske: Achtung, der Nazi-Vergleich wird gefährlicher
Das Kammergericht hat einen Mann verurteilt, der in der Pandemie mit einem Symbolbild vor „Ideologiekonformität“ warnte. Fraglos eine Übertreibung – aber muss man Übertreibung verbieten?

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Das Hakenkreuz ist das Nazi-Symbol schlechthin, weshalb man es wie alle Nazi-Symbole in der Bundesrepublik nicht öffentlich „verwenden“, also zeigen darf. So bestimmt es Paragraf 86a Strafgesetzbuch.
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