
Entgegen vielen Medienberichten hat das Kölner Bundesamt die Boykott-Bewegung längst im Visier und hat dies frühzeitig öffentlich gemacht – nur hat bisher kaum jemand etwas davon wissen wollen.

Entgegen vielen Medienberichten hat das Kölner Bundesamt die Boykott-Bewegung längst im Visier und hat dies frühzeitig öffentlich gemacht – nur hat bisher kaum jemand etwas davon wissen wollen.

Mit dem Krieg in Gaza ist es unruhig geworden an den Universitäten. Doch es sind nicht nur propalästinensische Aktivisten, die im Streit um Israels Vorgehen die Orientierung verlieren.

Mehrere Palästinenser sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht damit gescheitert, einen Exportstopp wegen humanitärer Gefährdung durchzusetzen. Wohl auch deshalb, weil es ihn längst zu geben scheint.

Innenministerin Faeser hat die propalästinensische Parole auf die Liste untersagter Hamas-Kennzeichen gesetzt. Aber Gerichte sehen einen möglichen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht – und lehnen Strafen ab.

Mit dem Versuch, den „Remigrations“-Aktivisten Martin Sellner außer Landes zu halten, ist die Stadt Potsdam vorerst gescheitert. Wie es aussieht, zieht man daraus falsche Schlüsse.

Dem Verwaltungsgericht liegen mehrere Klagen von Palästinensern vor – ein stattgebender Beschluss könnte die Bundesregierung empfindlich treffen.

Im Prozess vor dem Hamburger Landgericht präsentiert sich Ursula Haverbeck als Rechercheurin und Zweiflerin im Dienst historischer Aufklärung. Die notorische Holocaustleugnerin zeigt keine Spur von Einsicht.

Gerhard Schröder kam persönlich zur Verhandlung, aber es half nichts. Die Richter konnten kein Recht entdecken, das Ex-Kanzlern einen Anspruch auf Büros mit Personal gibt.

Keine Frau in Deutschland ist so lange und so verbohrt als Rechtsextremistin unterwegs wie die Mitgründerin des Nazi-Vereins „Collegium Humanum“. Ein Gericht bezeichnete sie 2015 als „unbelehrbar“ – jetzt folgt der nächste Prozess.

Der Hauptredner beim Potsdamer „Geheimtreffen“ bezeichnet den Vergleich mit der Nazi-Wannseekonferenz als Holocaust-Verharmlosung – die Staatsanwaltschaft Essen soll das jetzt prüfen.

Im Kanzleramt wurde ein Papier erstellt, das Scholz vor einem Untersuchungsausschuss im Bundestag schützt. Mehr Transparenz in der Sache verhinderte nun ein Gericht.

Durch Job-Kündigungen oder Exmatrikulationen sollen mutmaßlich Rechtsextreme die Folgen ihrer Gesinnung spüren. Ob solche Maßnahmen legal sind, scheint unwichtig.

Im Internet wird nach dem Sylt-Video zu einer Art Hetzjagd auf vermeintliche Oberschicht-Nazis aufgerufen. Ist es das, was der Kampf gegen Rechtsextremismus bewirken will?

In einer Vielzahl diskreter Gespräche informieren der Verfassungsschutz-Präsident und seine Mitarbeiter die Presse. Auch über die AfD-Beobachtung? Hier werden die Auskünfte unscharf.

Was wäre, wenn ein AfD-Regierungschef bevorzugt ihm genehme Medien informiert? Klingt nicht gut, ist aber ein Stück weit das, was in der Politik schon heute passiert – und geändert gehört.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs tut, was seine Aufgabe ist. Die Kritik an ihm übersieht, dass Justiz in dem Konflikt eine Chance sein kann.

Thüringens AfD-Chef ist für ein kleines Vergehen scharf bestraft worden und geht in die nächste Instanz. Da wird er juristisch wohl wenig erreichen – aber ein Erfolg ist ihm trotzdem sicher.

Der Regierende Bürgermeister hielt seine Paarbeziehung mit der Schulsenatorin fälschlich für eine private Angelegenheit – und zögerte viel zu lange, sie publik zu machen.

Anders, als Berlins Regierender Bürgermeister meint, ist die Liebschaft innerhalb einer Landesregierung keine geschützte Privatsache – so zumindest beurteilt es das zuständige Verwaltungsgericht.

Der Thüringer AfD-Chef nutzte einen verbotenen SA-Slogan bei einem Auftritt. Wissend um die Strafbarkeit, attestiert das Gericht – und verurteilt den Politiker.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, urteilt das Gericht in Münster. Die Hintergründe.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist Klagen der Partei ab – die AfD werde zu Recht beobachtet, weil der Verdacht gegen sie begründet sei.

Strafbarer Hass und Hetze gegen Politiker sind ein Problem bei Social Media – aber Kritik, Spott oder Häme sind davon zu trennen. Im Zweifel gilt Meinungsfreiheit.

Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt lud häufiger Journalisten ein, um ihnen die „richtige“ Sicht auf den Kanzler nahezubringen. Damit ist wohl vorerst Schluss. Macht er als Privatmann weiter?
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