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Wie teuer dürfen Geschenke sein, die ein Lehrer annimmt? Ein Berliner Fall hat eine Debatte ausgelöst.

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Korruptions-Posse an Berliner Schule: Ein Vater nimmt beschuldigte Lehrerin in Schutz

Die Debatte um teure Lehrer-Präsente geht weiter. Ein Vater liefert neue Details und auch der Künstler der Skulptur zeigt sich überrascht.

Wie dürfen Eltern ihre Dankbarkeit gegenüber Lehrern ausdrücken, die den Lebensweg ihres Kindes entscheidend geprägt haben? Die Debatte wird geführt, nachdem der Fall der Lehrerin bekannt wurde, die ein Elterngeschenk in Höhe von knapp 200 Euro angenommen hatte. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) forderte danach Innensenator Frank Henkel (CDU) auf, die Höchstgrenze für Klassengeschenke von nur zehn Euro zu überprüfen. Berlins oberster Korruptionsbekämpfer warnt allerdings davor, die Grenze zu weit heraufzusetzen.

„Kein Beamter braucht Geschenke“, sagt Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff von der Zentralstelle der Generalstaatsanwaltschaft. „Wenn ein Beamter eine Flasche Wein oder eine Schachtel Pralinen haben möchte, geht er in ein Geschäft und kauft sie sich.“ Allerdings fordert Reiff „Regeln, die realistisch sind“, sonst halte sich niemand daran. Im Schuldienst solle es daher möglich sein, Blumensträuße zu verschenken, die „ersichtlich mehr als zehn Euro kosten“. Reiff verweist darauf, dies der Bildungsverwaltung nahegelegt zu haben. So habe die Arbeitsgruppe Antikorruption der Berliner Hauptverwaltungen den Fall des Elterngeschenks an die Lehrerin im März 2013 ausführlich diskutiert.

Im Protokoll sei festgehalten worden, dass die Verwaltungen entsprechend den geltenden Vorschriften eine allgemeine Zustimmungserklärung für Fälle geben könnten, die grundsätzlich ungeeignet sind, Zweifel an der Integrität der Beamten hervorzurufen. Aus Sicht des Strafverfolgers seien damit unproblematisch aber nur Blumengeschenke zu vereinbaren. Entsprechend habe die Arbeitsgruppe auch „keine Bedenken“ gehabt, wenn Sträuße für Lehrer als Abschiedsdank mehr als zehn Euro kosteten. Die Bildungsverwaltung hatte die Bestimmungen der Senatsinnenverwaltung 2014 jedoch ohne Einschränkungen oder Ausnahmen übernommen. Damit lag die Grenze auch für Blumen bei zehn Euro.

Lehrerin habe sich Skulptur nicht gewünscht

Bei der Plastik für die besagte Lehrerin handelte es sich, wie die Justiz es beschrieb, um eine Skulptur „ähnlich den ,Badenden‘, wie man sie etwa aus dem Loriot-Sketch kennt“. Laut einem Vater der betreffenden 10. Klasse hatte jede Familie letztlich einen Betrag von 8,26 Euro dazu gegeben, um die Skulptur des Künstlers Karl-Heinz Richter mit zwei Menschen in der Wanne für 189,95 Euro zu kaufen. Ein Vater sagte dem Tagesspiegel, nach seiner Akteneinsicht sei die Darstellung der Justizverwaltung, die Lehrerin habe sich diese Skulptur als Abschiedsgeschenk gewünscht, so nicht zutreffend. Die Frau habe den Chemnitzer Künstler und seine Skulpturen vielmehr genannt, als ihre Kollegen sie nach einem Geschenkwunsch zu einem runden Jubiläum befragten. Eine Lehrerin, deren Tochter in die Klasse ging, habe dies den anderen Eltern für eine Überraschung leise verraten. Die Justiz will die Akten prüfen. Die Skulpturen werden nahe der Schule in einem Laden verkauft, da waren sie der Lehrerin aufgefallen. Richter selbst ist gerade in der Schweiz – und zeigte sich überrascht über den Trubel.

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