Akteneinsicht BER : Eine schwere Prüfung
29.10.2012 11:48 UhrAnfang Mai haben wir in der Redaktion ans Feiern gedacht. Zumindest an die Planung, wie wir über die feierliche Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER berichten wollen. Sonderseiten wurden vorbereitet, eine ganz Nacht wollten wir online berichten. Dann kam der 8. Mai, ein Dienstag. Der Tag der Absage. Und wir schalteten prompt um, vom Feier- in den Aufarbeitungsmodus. Was waren die Gründe für die Absage? Und warum kam sie so kurzfristig?
Schnell waren wir bei der zentralen Frage: Wer wusste wann was? Ich habe mich als Redakteur im Parlamentsbüro des Tagesspiegels mit diesen Fragen befasst.
Mir war klar, dass es auf eben diese Frage so schnell und vor allem so eindeutig wohl keine Antwort geben würde. Natürlich fragte ich mich trotzdem, wie ich möglichst viel erfahren könnte: Ob es zum Beispiel Insider gibt, die mir Auskunft geben könnten; oder Whistleblower, die mir, dem Journalisten, im Geheimen vertrauliche Dokumente zur Verfügung stellen, um Missstände nach außen zu tragen.
Dann fiel mir noch ein anderer Weg ein – einer, der von Journalisten bisher eher selten beschritten wird: Handelt es sich beim Flughafen nicht um ein öffentlich finanziertes Infrastrukturprojekt, an dem der Bund und zwei Länder als Gesellschafter fungieren? Sitzen nicht Vertreter dieser drei Gesellschafter im BER-Aufsichtsrat? Berichte, Unterlagen und Dokumente zu diesem Vorgang sind von hohem öffentlichen Interesse – dafür gibt es doch seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das genau solche Vorgänge für die Öffentlichkeit transparent machen soll. Also startete ich den Versuch, mithilfe dieses Gesetzes an die Dokumente zu kommen. Der Beginn einer unendlichen Geschichte.
11. MaiANTRAGSTELLUNG
Ich stelle Anträge auf Akteneinsicht an die Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Finanzen und die Senatskanzlei. Auch das Bundesfinanzministerium und das Bundesverkehrsministerium bekommen diese Anträge. Darin heißt es unter anderem: „Der Antrag auf Akteneinsicht richtet sich auf die fortlaufenden Controllingberichte der Flughafengesellschaft und der Flughafengeschäftsführung, inklusive der Berichte aus der sogenannten Montagsrunde und der Projektsteuerungsrunde.“ Und weiter: „Falls eine Akteneinsicht nicht möglich sein sollte, so beantrage ich Übersendung von bzw. Einsicht in Kopien der Dokumente ... Ich stütze meinen Anspruch auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beziehungsweise Berlins sowie, hilfsweise, auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch.“
14. Mai EINGANGSBESTÄTIGUNG
Zunächst geht es recht flott. Schon drei Tage später kommen die ersten Eingangsbestätigungen: von der Senatsverwaltung für Inneres und dem Bundesfinanzministerium. Letzteres teilt mir aber gleich mit, dass die Prüfung meines Antrags „wegen der Beteiligung Dritter (§ 8 IFG) noch einige Zeit dauern wird und deshalb die in § 7 Abs. 5 IFG genannte Monatsfrist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann“.










































