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2004 besetzen Studenten den Palast der Republik, weil sie seinen Abriss verhindern wollten. Das lag allerdings nicht am Asbest.

© dpa

Bauen mit Asbest: Rechtsstreit um den Palast der Republik

Weil der Palast der Republik asbestverseucht war, durfte der Abriss länger dauern. Eine Glosse.

Asbest galt einst als das A und O des feuersicheren Bauens, heute aber ist es in der öffentlichen Wahrnehmung zum wahren Teufelszeug mutiert. Allein der Name! Eine Anleihe aus dem Altgriechischen: „Asbestos – unvergänglich“. Etwas, das man nicht mehr los wird – hätte das nicht jeden Bauherrn misstrauisch machen sollen?

Zum gesundheitlichen Risiko gesellte sich das finanzielle: Bauen mit Asbest, das rechnete sich vielleicht noch, aber der Abriss! Kommt weitaus teurer als gedacht, von zeitlichen Verzögerungen beim Entsorgen ganz zu schweigen. Aber es gibt Sonderfälle, da kommt solch ein Rückbau dank Asbest sogar günstiger, muss dank Asbest für dieses oder jenes plötzlich weniger hingeblättert werden.

Zum Beispiel beim Palast der Republik. Hatte mit dem Ende der DDR seine Funktion verloren, wurde 1990 wegen Asbestbelastung geschlossen, und es folgten Jahre, in denen das ungesunde Zeug mühsam rausgepult wurde. Der asbestfreie Palast, oder genauer das, was davon noch übrig war, fand aber auch keine Gnade: 2003 beschloss der Bundestag den Abriss, fünf Jahre später war der Bau weg.

Nicht aber der Ärger, den er zuletzt nur noch machte: Rund 4,3 Millionen Euro verlangte der Bezirk Mitte als Sondernutzungsgebühr für den benachbarten Schlossplatz, auf dem die Baustelle zum Rückbau des Palasts eingerichtet worden war. Zahlen sollte die Entwicklungsträgerin, die fürs Land Berlin die „Entwicklungsmaßnahme ,Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel’“ ausführt. Ein unerwartet stattliches Sümmchen, doch schließlich sei die ursprünglich veranlagte Nutzungszeit überschritten worden, dadurch werde es eben teurer – so dachte man sich das im Bezirk.

Zu Unrecht, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht befand: Dass es länger dauerte als geplant, habe am Asbest gelegen, das sei nicht vorhersehbar gewesen. Die erhöhten Gebühren seien daher nicht korrekt, die „Voraussetzungen der Sondernutzungsgebührenverordnung“ nicht gegeben. In Zahlen: Die Sondernutzung darf nur 1,6 Millionen Euro kosten.

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