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Am Ende schoss die Polizei: Behörde schritt nicht gegen aggressiven Kampfhund ein

Ein aggressiver Staffordshire-Terrier tobte auf einem Spielplatz in Neukölln. Polizisten erschossen das Tier, das vorher schon auffällig geworden war.

Die Nachbarn sind erleichtert. Denn der Kampfhund „Schoko“, den ein Polizist am vergangenen Freitag auf einem Spielplatz am Sinsheimer Weg in Ost-Neukölln erschoss, war dort offenbar schon mehrfach durch sein aggressives Verhalten aufgefallen. Am Dienstag teilte ein Anwohner dem Tagesspiegel mit, ihn habe das Tier bereits im Sommer vergangenen Jahres beim Radeln angefallen. Er habe daraufhin die Polizei und das Ordnungsamt über den Vorfall informiert. Die Personalien der Halterin seien damals aufgenommen worden. Dennoch verwarnte die zuständige Veterinärbehörde seither offenkundig weder die Besitzerin, noch ließ sie sich den Terrier vorführen.

„Hunde verboten“ steht unübersehbar am Eingang des Spielplatzes am Sinsheimer Weg in Neukölln. Als der 14 Monate alte American-Staffordshire-Terrier dort mit einer Maschinenpistole erschossen wurde, vergnügten sich auf dem Platz keine Kinder, dafür tobte aber der Hund zwischen den Spielgeräten, verbiss sich in eine Plastikschaukel und ließ sich von niemandem unter Kontrolle bringen: Nicht von dem Mann, der ihn ausführte, und auch nicht von der Polizei, die aufgebrachte Passanten gerufen hatten. Daraufhin griffen die Beamten zur Waffe.

Laut Polizeiprotokoll trug das Tier noch nicht einmal ein Halsband. Der Rüde war so aggressiv, dass ihn selbst ein Hundeführer der Polizei nicht einfangen konnte. Da es sich um eine Rasse handelt, die im Berliner Hundegesetz als Kampfhund geführt wird, hätte der Terrier gar nicht unangeleint und ohne Maulkorb ausgeführt werden dürfen. Seit 2004 gelten diese strengen Auflagen für alle zehn im Gesetz genannten Kampfhunderassen.

Laut Ordnungsamt war der Hund am Sinsheimer Weg mit dem Vater seiner Besitzerin unterwegs. Verantwortlich ist aber die Halterin, weshalb gegen die Frau nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Viele Anwohner des Spielplatzes können allerdings nicht verstehen, weshalb die Behörde nicht schon früher eingriff. Zumindest der Angriff auf den Radler im Sommer müsse doch bekannt gewesen sein. Nach Darstellung des Mannes gab er damals dem Amt sogar die polizeiliche Vorgangsnummer des Falles. Am Dienstag teilte eine amtliche Tierärztin mit, im Zusammenhang mit dem erschossenen Tier sei kein früherer Vorgang aktenkundig. Der Hund sei nach der Geburt nur registriert worden. Laut Gesetz muss jeder gehaltene Kampfhund der Veterinärbehörde gemeldet werden. Wird ein Tier später auffällig, so müssen die Amtsveterinäre auf Hinweise umgehend reagieren. Der Halter werde vorgeladen und gegebenenfalls verwarnt. Außerdem lassen sich die Veterinäre den Hund vorführen. In schwerwiegenden Fällen drohen Bußgelder. Katrin Rauscher. „Uneinsichtigen Besitzern können wir auch den Hund abnehmen .“

Wie oft das schon in Neukölln vorkam, wurde bisher nicht statistisch erfasst. Es handele sich „um Einzelfälle“, heißt es im Amt. Insgesamt werden in Neukölln etwas mehr als 400 Kampfhunde gehalten.

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