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Auch die Bezirke tun was: Pankow will Luxussanierungen per Vorkaufsrecht verhindern.

© dpa

Berlin hat Vorkaufsrecht: Pankow will Immobilienkäufern niedrige Mieten vorschreiben

Der Bezirk Pankow will teure Luxussanierungen künftig verhindern, indem das Land Berlin sein Vorkaufsrecht auf Immobilien nutzt. Potentiellen Käufern könnten so Bedingungen in Sachen Mietpreise diktiert werden.

Von Fatina Keilani

Im Kampf gegen steigende Mieten will der Bezirk Pankow künftig eine neue Karte spielen: das Vorkaufsrecht. Das bestätigte Pankows Baustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) dem Tagesspiegel. Das sähe dann zum Beispiel so aus: Der potenzielle Käufer eines Mietshauses will es sanieren und die Wohnungen teuer vermieten oder verkaufen. Jetzt macht das Land Berlin sein Vorkaufsrecht geltend und versucht dem Interessenten die Zusage abzuhandeln, keine Luxussanierungen durchzuführen und den Quadratmeterpreis niedrig zu halten. Lehnt der Käufer ab, kauft eine städtische Wohnungsbaugesellschaft das Haus.

München und Hamburg sind sehr erfolgreich mit dieser Vorgehensweise. In Berlin fehlt bisher jemand, der die Immobilie dann auch kauft, etwa eine städtische Wohnungsbaugesellschaft. „Wir als Staat wollen ja nicht selbst Vermieter werden“, sagt Kirchner. Dafür müsse mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eine Vereinbarung her. Rückendeckung bekommt Kirchner vom Kreuzberger Bürgermeister Franz Schulz (ebenfalls Grüne). „Es ist sehr wünschenswert, dass die Stadt mit den Wohnungsbaugesellschaften eine Strategie entwickelt.“ Als Steuerungsinstrument für den Mietmarkt wird das gesetzliche Vorkaufsrecht in Berlin laut Kirchner noch nicht angewendet. Lediglich, wenn einmal ein Grundstück für eine Turnhalle benötigt wird. Geregelt ist dieses Recht im Baugesetzbuch.

Die Bezirke und der Senat suchen nach Instrumenten, den Anstieg der Mieten und die damit verbundene Verdrängung von Altmietern zu bremsen. Dabei soll auch ein superprofitables Geschäftsmodell verboten werden: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Noch in diesem Jahr soll eine Umwandlungsverordnung kommen, die das zumindest im Milieuschutzgebiet unterbindet.

Auch das Verbot von Luxussanierungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll dazu beitragen. Was viele nicht wissen: Der Gedanke „In meine eigene Wohnung kann ich doch wohl einbauen, was ich will“, ist falsch. Wer in einer der begehrten und von einer Erhaltungssatzung geschützten Wohnlagen in seinem Eigentum wohnt, könnte schon Probleme bekommen, wenn er sich ein zweites WC einbauen will. Will er sich einen Kamin zulegen, erst recht.

Eben erst hat Kreuzberg eine verschärfte Neufassung der Prüfkriterien in Kraft gesetzt. Danach wird auch unter anderem für Wohnungszusammenlegungen, die Nutzung als Ferienwohnung und Dachgeschoss-Maisonetten keine Genehmigung erteilt. „Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, gelten dieselben Regelungen wie für vermietete Wohnungen“, sagt Schulz .

„Das Gesetz hat nur die Gebäude im Blick, nicht die Person von Mieter oder Eigentümer“, sagt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein. Diesen Eingriff ins Eigentumsrecht müssten die Menschen hinnehmen. Andernfalls ergäbe sich ein neues Geschäftsfeld für Spekulanten.

Ein weiteres Mittel, um die politischen Ziele zu erreichen, ist der städtebauliche Vertrag, der etwa beim Mauerpark zum Einsatz kam. Dafür, dass der Investor nördlich des Gleimtunnels 580 Wohnungen errichten darf, musste er dem Land das Areal südlich des Tunnels für eine Grünfläche überlassen. Auch was diese Methode angeht liegt München vorn: Dort kann jeder Investor anhand eines festen Kataloges vorausberechnen, was ihn sein Vorhaben kosten wird. Vorher hat er einen Acker, durch die Bauerlaubnis wird daraus wertvolles Bauland. Für diese Wertsteigerung fordert der Staat eine Gegenleistung – sei es, dass der Investor zusätzlich eine Kita baut, sei es, dass er das Versprechen gibt, einen festgelegten Miet- und Quadratmeterpreis nicht zu überschreiten. So haben alle etwas davon.

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