zum Hauptinhalt
Der Unterbindungsgewahrsam soll von zwei auf vier Tage verlängert werden.

© dpa

Berlin: Polizeigesetz wird erneut verschärft

Das Polizeigesetz in Berlin soll verschärft werden. Besonders umstritten: Die Polizei soll künftig eigene Scanner für die automatische Erfassung von Autokennzeichen bekommen.

Sechs Jahre nach der letzten Änderung soll das Berliner Polizeigesetz erneut verschärft werden. Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) sagte am Montag, dass sich die Regierungskoalition von SPD und CDU auf eine Neufassung verständigt habe. Bis Ostern soll es einen entsprechenden Senatsbeschluss geben, danach muss das Parlament noch darüber abstimmen. Wann das Gesetz in Kraft treten könne, sei noch offen. Krömer sagte, er hoffe, dass es noch 2014 gelinge. Die Oppositionsparteien dürften die Verschärfungen – wie schon 2007 die Grünen und Teile der Linkspartei – heftig kritisieren.

In vier Punkten soll das „Asog“, das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes, erweitert werden: Gegen gewaltbereite Hooligans oder politische Extremisten soll die mögliche Vorbeugehaft von zwei auf vier Tage verlängert werden. „Bei großen Lagen reichen zwei Tage nicht aus“, sagte Krömer dem Tagesspiegel. Ein Unterbindungsgewahrsam kann von einem Richter angeordnet werden, wenn es konkrete Hinweise auf neue Straftaten gibt.

Umstrittene Scanner-Technik wird eingeführt

Neu ist, dass die Polizei künftig eigene Scanner für die automatische Erfassung von Autokennzeichen bekommt. Bislang wurde das Brandenburger Gerät genutzt. Die umstrittene Technik soll nur bei bestimmten, schwerwiegenden Straftaten befristet eingesetzt werden dürfen. Die erfassten Kennzeichen werden direkt in den Polizeicomputer überspielt und mit den zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen abgeglichen.

2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil die viel weitergehenden Vorschriften zur automatisierten Erfassung von KFZ-Kennzeichen in den Polizeigesetzen von Hessen und Schleswig- Holstein für unverhältnismäßig erklärt. In diesen beiden Ländern durften Kennzeichen auch anlasslos massenhaft abgeglichen werden. Dies verletze jedoch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sagten die Richter. Sie verwiesen schon damals auf die verfassungskonforme Regelung in Brandenburg.  An der werde sich Berlin orientieren, sagte Krömer.

Bargeld aus Straftaten, zum Beispiel aus dem Drogenhandel, soll künftig von der Polizei sofort eingezogen werden können. Bislang fiel illegal erwirtschaftetes Geld erst bei einer Verurteilung an die Staatskasse. „Wir müssen solches Geld früher einsammeln“, sagte Krömer. Dies sei eine effektive Waffe gegen Straftäter.

Eine weitere Änderung plant die Große Koalition bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeien. Wenn Beamte aus dem Ausland in Berlin tätig sind, sollen sie künftig auch eingreifen dürfen. Bislang mussten britische Bobbys bei Länderspielen nur zusehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false