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Im Unterricht sind Smartphones und Videos teilweise Bestandteil der Lehre. Schüler dürfen aber nicht zum Zweck der Disziplinierung gefilmt werden.

© dpa

Berliner Datenschutz: Schüler dürfen nicht durch Videos überwacht werden

Am JFK-Gymnasium war ein Schülerprotest aus dem Ruder gelaufen. Nun will die Schule sich ändern. Und der Datenschutzbeauftragte setzt Grenzen.

Lehrer, Schulleiter oder Schulpersonal dürfen Schüler nicht mit Hilfe von Videoaufnahmen einschüchtern oder beobachten. Dies hat der Berliner Datenschutzbeauftragte jetzt klargestellt. „Auf keinen Fall darf Videotechnik als Mittel zur Disziplinierung oder Überwachung von Schülerinnen und Schülern verwendet werden“, heißt es in einem Schreiben des Datenschutzbeauftragten an die Zehlendorfer John-F.-Kennedy-Schule, das dem Tagesspiegel vorliegt. Anders verhalte es sich aber, wenn es sich um Schulfremde handele: in diesem Falle dürfe unter Umständen gefilmt werden.

Anlass des Schreibens waren Videoaufnahmen, die ein Lehrer nach einem Abistreich am 27. Juni von knapp 30 Abiturienten der JFK-Schule angefertigt hatte: Die jungen Leute hatten sich wie berichtet zu einer Art Sitzstreik vor dem Büro des amerikanischen Schulleiters versammelt. Anhand des Videos wurden die Abiturienten identifiziert und mit Hausverboten belegt. Dagegen hatten sich die Betroffenen gewehrt, da sie zum Teil noch Geschwister an der Schule haben und daher das Schulgelände auch nach ihrem Schulabschluss weiterhin betreten wollten.

Videos sind legitim, wenn Schulfremde gefilmt werden

Das Filmen war legitim, befand der Datenschutzbeauftragte, da die Abiturienten zum Zeitpunkt des Abistreichs bereits ihre Abschlusszeugnisse bekommen hatten und daher bereits rein rechtlich als Schulfremde anzusehen waren. Daher liege kein Datenschutzverstoß vor, heißt es im Schreiben an die Schule: „Ausschlaggebend für diese Beurteilung war, dass die gefilmten Personen keine Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule waren. Daher kommt nicht das Schulgesetz zur Anwendung, was unter Umständen zu einer anderen Bewertung geführt hätte“.

Dass ein Abistreich erst nach Verleihung der Abizeugnisse stattfindet, ist ungewöhnlich. Üblicherweise einigen sich Schüler und Schulleitung auf einen Termin vor der Zeugnisvergabe. Dies hatten auch die diesjährigen Abiturienten versucht – vergeblich. Bereits im Mai hatten sie dem Tagesspiegel berichtet, dass es Probleme mit der Genehmigung gebe.

Schulleitung befand sich in einer "Ausnahmesituation"

Die Abiturienten wollten sich damit nicht abfinden und holten den Streich nach, der dann aber aus dem Ruder lief, als vier Schüler sich schwarze Sturm- oder Skimützen überzogen und über das Schulgelände liefen: Kurz nach dem Attentat von Orlando und weiteren islamistischen Anschlägen muss dies schockierend gewirkt haben, zumal die JFK-Schule von vielen US-Schülern besucht wird. Jedenfalls berichtete der geschäftsführende deutsche Schulleiter Reinhard Roth damals, der Schreck sei bei einigen Schulangehörigen „Richtung Traumatisierung“ gegangen. Auch der Datenschutzbeauftragte urteilt, dass sich die Schulleitung in einer „Ausnahmesituation“ befunden habe. Nur vor diesem Hintergrund sei die Wahrung des Hausrechts ein „legitimer Zweck“ für den Videoeinsatz.

Die vier jungen Männer konnten zwar – wegen ihrer Masken – nicht ermittelt werden; es wurde aber ein anderer Schüler wegen Nötigung angezeigt: Laut Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, dass er eine Tür zuhielt und Lehrer sowie Schüler dadurch am Zutritt hinderte. Dabei soll es zu einer Rangelei gekommen sein, hieß es später. Das Verfahren läuft noch.

Schulleiter Reinhard Roth sagte auf Anfrage, dass die Hausverbote inzwischen wieder aufgehoben seien. Es sei auch nicht geplant, dem Abi-Jahrgang 2016/17 den Abistreich zu verbieten.

„Die Schule hat offenbar aus der Erfahrung gelernt, dass solche Verbote keinen Sinn machen“, sagt eine Mutter. Der amerikanische Schulleiter, der den diesjährigen Streich blockiert hatte, ist planmäßig im Sommer in die USA zurückgekehrt.

An der JFK-Schule sind immer ein deutscher und ein US-Schulleiter tätig. Dies hängt mit ihrer besonderen Geschichte als Alliierten-Schule zusammen. Die Belange der Schule sind in einem eigenen Gesetz geregelt.

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