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Ein künftiger Betreiber soll verpflichtet werden, den Betrieb der Berliner S-Bahn zunächst für 15 Jahre mit eigenen Fahrzeugen zu übernehmen. Die S-Bahn wehrt sich dagegen.

© dpa

Berliner S-Bahn: Beschwerde gegen Ausschreibung abgelehnt

Einer Beschwerde der S-Bahn gegen die Ausschreibungsbedingungen wurde nicht statt gegeben.

Die Vergabekammer in der Senatswirtschaftsverwaltung hat nach Informationen des Tagesspiegels die Beschwerde der S-Bahn gegen die Ausschreibungsbedingungen für den künftigen Betrieb der Ringbahn zurückgewiesen. Ein S-Bahn- Sprecher sagte, eine Reaktion der Vergabekammer habe man noch nicht erhalten. Die S-Bahn wehrt sich dagegen, dass ein künftiger Betreiber verpflichtet werden soll, den Betrieb zunächst für 15 Jahre mit eigenen Fahrzeugen zu übernehmen und nach Ablauf dieser Zeit die Fahrzeuge für einen möglichen neuen Betreiber warten muss. Erst nach einer Übergangszeit von weiteren drei Jahren sollen Züge und Werkstätten dann übergeben werden. Diese Frist ist der S-Bahn zu lang. Sie will sich auf jeden Fall für den Betrieb bewerben.

Vor wenigen Tagen hatte das Unternehmen im EU-Amtsblatt bereits angekündigt, neue Fahrzeuge beschaffen zu wollen. Dies hatte sie kurz darauf aber wieder zurückgenommen.

Sollte die S-Bahn vor der Vergabekammer scheitern, hatte sie schon angekündigt, dann vor Gericht zu ziehen. Daran habe sich nichts geändert, sagte der Sprecher. Das Verfahren gehe weiter.

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