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Erich und Ulrike Wettwer vor ihrem Häuschen in Hakenfelde.

© During

Parzelle in Spandau: Rauswurf aus dem Paradies

Das Liegenschaftsamt Spandau fordert den Abriss eines Häuschens, weil die Inhaber ihren Wohnsitz verlegt haben. Gleichzeitig wird ein möglicher Denkmalschutz geprüft.

Auf der Terrasse des rot gestrichenen Holzhäuschens mit den grünen Fensterläden blühen Geranien, im gepflegten Garten tragen die Obstbäume Früchte. 2001 haben Professor Erich Wettwer und seine Ehefrau Ulrike die Parzelle in der bezirkseigenen Siedlung am Hakenfelder Elkartweg von einer Nichte übernommen und seitdem alljährlich rund drei Monate in den kleinen Paradies verbracht. Jetzt soll mit der Idylle Schluss sein, obwohl es keine andere Verwendung für das Gelände gibt. Nur weil das Ehepaar seinen Hauptwohnsitz verlegt hat und das dem Spandauer Liegenschaftsamt ordnungsgemäß mitgeteilt hatte.

313 Kilometer machen den entscheidenden Unterschied

Bis 2016 lebten die Wettwers in Dresden, was niemanden im Spandauer Rathaus störte. Jetzt sind sie nach Essen gezogen. Da begann ein eifriger Sachbearbeiter im Liegenschaftsamt zu rechnen. Dresden liege 207 Kilometer entfernt, Essen aber 520 Kilometer, teilte er den überraschten Pächtern das Ergebnis seiner Recherchen mit. Und zweifelte in dem Schreiben an, dass sie aus dieser Distanz die Parzelle ordentlich bewirtschaften können. Das Argument, dass dies von beiden Städten aus gleichermaßen problemlos möglich sei und ein Nachbar bei Abwesenheit der Eheleute über Schlüssel verfüge, ließ der Beamte nicht gelten, und dann die Katze aus dem Sack. „Das vornehmliche Interesse des Landes Berlin“ bestehe darin, „seinen“ Bürgern einen Zugang zu Gartenanlagen zu verschaffen „und nicht billige Ferienwohnungen bereit zu stellen“, belehrte der Mann die Empfänger des Briefes. Erich und Ulrike Wettwer empfinden diese Unterstellung als Unverschämtheit. Man habe rund 15 000 Euro in das Häuschen investiert, der jährliche Unterhalt koste weitere 2000 Euro, da sei ein Hotel im Zweifelsfall preiswerter.

"Haus der Schande" - Seit dem Rauswurf der Röckendorfs verrottet deren einstige Idylle.
"Haus der Schande" - Seit dem Rauswurf der Röckendorfs verrottet deren einstige Idylle.

© During

Als „Entgegenkommen“ bot der Sachbearbeiter den Eheleuten an, das Grundstück trotz jährlicher Kündigungsfrist erst Ende 2019 zu räumen. Doch Erich Wettwer wollte eine wenigstens fünfjährige Galgenfrist. Daraufhin kam mit Datum vom 27. Juli prompt die Kündigung zum Ende dieses Jahres, ganz ohne Begründung, denn die ist laut Pachtvertrag nicht erforderlich. „Das Grundstück sei „in völlig abgeräumtem und gesäuberten Zustand“ zu übergeben, alle Ver- und Entsorgungsleitungen seien zurückzubauen. Und das, obwohl dem Sachbearbeiter spätestens durch ein Schreiben vom 4. Juli bekannt war, dass das Landesdenkmalamt erwägt, das Häuschen als typisches Beispiel der Berliner Nachkriegs-Behelfsheime unter Denkmalschutz zu stellen. Mindestens bis zum Abschluss einer entsprechenden Prüfung, die frühestens Ende dieses Monats in Auftrag gegeben werden soll, muss das Gebäude erhalten bleiben.

1935 als Laube errichtet und 1949 zur "Notwohnung" erweitert

Das Interesse der Denkmalschützer begründet sich in "dem guten und authentischen Erhaltungszustand" des Gebäudes. 1935 von zwei Freundinnen errichtet, hatten diese die Doppellaube 1949 mit amtlicher Genehmigung zu einer "Notwohnung" erweitert, deren Größe mit rund 65 Quadratmetern – wie seinerzeit üblich – über die heutige 40-Quadratmeter-Grenze bei Wochenendhäusern hinausgeht. Allerdings unterblieb der Bau einer trennenden Brandschutzmauer zwischen den Hälften, was jedoch 68 Jahre lang anstandslos amtlich geduldet wurde. Nach dem Tod der zweiten Besitzerin erbte 1989 die Mutter von Erich Wettwer das Gebäude, das dann zunächst von dessen Nichte genutzt wurde.

Schon mehr als 40 erfolglose Gesprächsrunden

Nicht der erste Streitfall in der Hakenfelder Siedlung, wo diverse Nachkriegsbauten nicht der heutigen Norm entsprechen. Die gut 350 Siedler - entweder Einzelpächter der Grundstücke oder Unterpächter eines Vereins - ringen seit Jahren mit dem Bezirksamt um neue, zukunftsträchtige Verträge. Viele der Betroffenen werfen nach mehr als 40 erfolglosen Gesprächsrunden dem Liegenschaftsamt inzwischen Willkür vor. Es würde „nach Gutdünken und Gutsherrenart“ handeln und eine „Einschüchterungstaktik“ betreiben, heißt es.

Das "Haus der Schande" verfällt

„Haus der Schande“ steht ein paar Parzellen weiter am Zaun eines leerstehenden Häuschens. Hier hat das Bezirksamt das Rentner-Ehepaar Röckendorf bereits erfolgreich aus seiner Lebensabend-Idylle geklagt. Das Sportamt möchte das Grundstück einem benachbarten Anglerverein zuschlagen, doch weil die Senioren die Kosten nur abstottern könnten tut sich das Liegenschaftsamt schwer, für den Abriss in Vorkasse zu treten. So verrottet das Gebäude, anstatt samt des Gartens weiterhin gepflegt zu werden. Mehrere andere bereits geräumte Grundstücke liegen brach und verwildern. Denn die Berliner Gartenfreunde scheinen hier nicht so Schlange zu stehen, wie der Beamte in seinem Schreiben suggerierte. Viele Interessenten springen schnell wieder ab wenn sie sehen, was auf sie zukäme. Sie müssten nach Angaben von Betroffenen einen Architekten mit dem Entwurf eines neuen Häuschens beauftragen, diesen vom Amt genehmigen lassen, das Haus bauen und neue Strom- und Wasseranschlüsse legen lassen. Um dann nach all diesen Investitionen schon einmal rund 18 000 Euro als Sicherheitsleistung für den späteren Abriss des Neubaus zu hinterlegen.

So droht die Wohnsiedlung wieder einmal zum Politikum zu werden. „Der Fall Röckendorf darf sich nicht wiederholen“, so Jürgen Kessling, ehemaliger SDP-Bezirksverordneter und Vorsitzender der Wählerinitiative soziales Spandau. Für die kommende Woche hat sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner in Hakenfelde angesagt. Er lasse sich den Vorgang vorlegen, warte aber noch auf Unterlagen, sagte der für die Liegenschaften zuständige Stadtrat Andreas Otti (AfD) auf Tagesspiegel-Nachfrage. Dem Ehepaar Wettwer habe er schriftlich mitgeteilt, dass er den Sachverhalt prüfen werde. Käme das Häuschen unter Denkmalschutz, würde dies ohnehin „zu einer Neubewertung“ führen.

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