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Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky wird wegen seines Buches "Neukölln ist überall" von vielen Seiten kritisiert.

© dpa

Buchveröffentlichung "Neukölln ist überall": Buschkowsky warnt seine Gegner

Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky will die Debatte um sein Buch "Neukölln ist überall" weiter aussitzen. Anstatt zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, teilte er gegen seine Kritiker aus.

Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) versucht, die Affäre um die Entstehung seines Buches "Neukölln ist überall" weiterhin auszusitzen. Auf der jüngsten Bezirksverordnetenversammlung nahm er nur indirekt Stellung zu kursierenden Gerüchten um seine Buchveröffentlichung. Er werde sich gegen „Lügen und üble Nachrede“ weiterhin juristisch zur Wehr setzen. Als Beispiel nannte er Behauptungen, er ziehe durch Neuköllner Schulen, um für sein Buch zu werben. Das sei „Dreckschmeißerei“.

Grünen-Fraktionsvize Jochen Biedermann warf Buschkowsky vor, die Bezirkskasse mit Gerichtskosten zu belasten, die Einnahmen aus seinem Buch aber zur Privatsache zu erklären, „das finde ich dreist“. CDU-Verordneter Daniel Dobberke verteidigte Buschkowsky. „Es muss möglich sein, dass man sich juristisch zur Wehr setzt.“ Zu einer längeren Aussprache kam es nicht. Der Tagesordnungspunkt „Nebentätigkeit von Bezirksamtsmitgliedern“ wurde erneut vertagt.

Das Oberverwaltungsgericht hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt, nach dem Buschkowsky und das Bezirksamt zur Auskunft über die Heranziehung von Bezirksamtsmitarbeitern zu „Nebentätigkeiten“ für die Buchveröffentlichung verpflichtet sind. Geklagt hatte der Tagesspiegel.

Inzwischen wurde ein umfangreicher Fragenkatalog der Neuköllner Grünen beantwortet. Zu den meisten Detailfragen erklärte das Bezirksamt pauschal, es lägen keine Erkenntnisse vor.

Interessant ist allerdings der Hinweis, der Vertrag zur privaten Nutzung der Büroräume fürs private Buchschreiben sei von der „zuständigen Serviceeinheit Facility Management“ verhandelt und unterschrieben worden. Diese Serviceeinheit ist dem Bezirksbürgermeister unterstellt. Der Privatmann Buschkowsky hat also mit dem Amtsträger Buschkowsky einen Mietvertrag geschlossen.

Bestätigt wird damit die Einschätzung des Gerichts, es läge möglicherweise ein  „Interessenkonflikt des Bezirksbürgermeisters in seiner Funktion als Privatperson und Amtsträger vor“.

Buschkowsky hatte für die private Nutzung seines Büros inklusive Laptop und Telefon pauschal 775 Euro berechnet. Die Senatsinnenverwaltung prüft weiterhin, ob dieses Vorgehen dienstrechtlich korrekt war. Der Beamtenbund hat daran erhebliche Zweifel.

Die Senatskanzlei als vorgesetzte Behörde verweigerte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus eine Auskunft zum Fall Buschkowsky. In einer „Personaleinzelangelegenheit“ dürfe nicht „gegen die Interessenlage des Betroffenen Auskunft gegeben werden.“

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