Debatte im Innenausschuss : Henkel verteidigt Videoüberwachung von Liebig 14

  • Die "Liebig 14" - Am 2. Februar 2011 wurde das links-alternative Wohnprojekt in Berlin-Friedrichshain geräumt. Wir haben die Geschichte dieser wahrlich bewegten Tage... - Foto: dpa
  • Blumen, Kerzen und Kreuze liegen am Eingang des geräumten Hauses und zeugen von einem ehemaligen Widerstand. Bei den Krawallen im vergangenen Jahr wurden 61 leicht verletzt, 82... - Foto: dpa
  • "10 neue Projekte werden an dieser Stelle entstehen", heißt es auf einem Banner, der sich quer über das Haus legt. Damit hatten die Besetzer im letzten Jahr nicht Unrecht, denn... - Foto: dpa

Prävention oder Repression? Darüber streitet der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses mit Blick auf die Videoüberwachung der Liebigstraße 14. Die Opposition erhebt schwere Vorwürfe.

Innensenator Frank Henkel hat vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses die umstrittene Videoüberwachung des einst besetzten Hauses an der Friedrichshainer Liebigstraße 14 verteidigt. Dabei wurde auch klar: Das Haus wurde nicht nur mit einer, sondern mit fünf Kameras überwacht, vier Schwarz-Weiß-Kameras und einer Infrarotkamera.

Henkel sagte, Anlass für die Überwachung seien zahlreiche Straftaten mit zum Teil erheblicher Bedeutung gewesen, die sich im Umfeld des geräumten Hauses ereignet hätten.

Damals verübte die linken Szene immer wieder Anschläge auf das Haus, es flogen Steine, Balken wurden angesägt, der Dachboden wurde angezündet. Aus Sicht der Polizei seien Präventionsmaßnahmen erforderlich gewesen, seit dem 28. Juni 2011 seien die Kameras installiert gewesen. Nachdem die Überwachung am 7. Juli entdeckt worden sei, sei sie ergebnislos abgebrochen wurde, die Daten seien am 27. Juli gelöscht worden.

Die Debatte im Ausschuss drehte sich vor allem um die Frage, ob die Überwachung als präventive Maßnahme einzuordnen sei - wie Senator Henkel sagte - oder ob sie eine repressive Maßnahme sei, wie es die Opposition wertete. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz, Alexander Dix, kritisierte das Vorgehen der Behörden. Er sagte, von Prävention könne nur dann die Rede sein, wenn das Bildmaterial ständig beobachtet würde, damit die Polizei gegebenenfalls eingreifen könnte. Gehe es hingegen nur um die Beweissicherung, handele es sich klassischerweise um eine repressive Maßnahme. Aus seiner Sicht sei die Überwachung rechtswidrig.

Video: Räumung der Liebigstraße 14 - Video: Tsp

Die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers sagte, das Material hätte in Sieben-Tages-Schleifen überspielt werden sollen und jeweils nur dann ausgewertet werden, "wenn Straftaten geschehen wären". Dennoch sei die Maßnahme rechtlich als Prävention zu werten.

Das sah die Opposition anders. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, warf dem Senat und den Koalitionsfraktionen vor, in diesem Punkt "keine rechtsstaatliche Haltung" zu haben. Er fragte: "Wollen wir tatsächlich, dass so etwas noch unter Prävention gefasst wird?" Der Schwerpunkt liege eindeutig in der Repression, er sei bereit zu wetten, dass die Überwachung einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten würde.

Auch Udo Wolf, Vorsitzender der Linksfraktion, stellte die Frage, ob die Überwachung "tatsächlich verhältnismäßig" gewesen sei - musste sich aber von der CDU den Vorwurf gefallen lassen, immerhin habe die Linkspartei zur fraglichen Zeit mitregiert. Die CDU-Fraktion verteidigte, ebenso wie die SPD, das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. Polizeipräsidentin Koppers wies zudem den Vorwurf zurück, die Kameras seien auch auf benachbarte Wohnungen gerichtet gewesen.

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