zum Hauptinhalt
Antworten gesucht: Die Angaben von Andrej Holm werden überprüft.

© Maurizio Gambarini/dpa

Debatte um Andrej Holm: Bürgerrechtler: Stasi-Fragebogen nicht mehr zeitgemäß

Bürgerrechtler Peter Neumann kritisiert die Kriterien des Fragebogens im Fall Holm. Die Vorwürfe hätten schon damals nicht gereicht, Holm die Einstellung zu versagen.

Wäre Andrej Holm in den öffentlichen Dienst übernommen worden, wenn er bei seiner Einstellung die Fragen zu seiner Tätigkeit bei der Staatssicherheit der DDR korrekt beantwortet hätte? Der DDR-Bürgerrechtler Peter Neumann, Anfang der neunziger Jahre gemeinsam mit Werner Fischer und Gisela Metz in der Innenverwaltung als "Stasi-Auflöser" beschäftigt, ist sich sicher: "Die bisher bekannte Belastung hätte schon damals nicht ausgereicht, um ihm die Einstellung zu versagen." Neumann, der an der Erstellung des bis heute benutzten Fragebogens beteiligt war, sagt, in diesen sei eine "Einstellungslüge" konstruiert worden, da klar war, dass viele der damaligen Bewerber keine vollständige beziehungsweise korrekte Auskunft geben würden. Allerdings sei der Fragebogen für eine heutige Überprüfung der damaligen Stasi-Mitarbeit "nicht mehr zeitgemäß".

Holms Offizierslaufbahn wäre als "belanglos" eingestuft worden

Neumann hat damals nach eigenen Angaben weit mehr als hundert Gespräche mit stasibelasteten Bewerbern geführt, etwa ein Drittel davon sei danach weiterbeschäftigt worden. Allerdings seien die Kriterien dafür nicht klar oder völlig einheitlich gewesen. Letztlich habe es "eine gewisse Willkür" gegeben. So seien seine Kollegen in der Kommission zuweilen durchaus zu anderen Ergebnissen gekommen als er. Allerdings sei es immer darum gegangen, was ein Bewerber konkret bei der Staatssicherheit getan hatte. Straftaten, die eventuell begangen worden wären, hätte es die Stasi länger gegeben, seien nicht zur Bewertung herangezogen worden. In Bezug auf Holm und dessen begonnene Offizierslaufbahn meint Neumann: "Das wäre als belanglos eingestuft worden." Allenfalls hätte man, wenn es um eine Leitungsfunktion gegangen wäre, "für eine angemessene Zeit abgeraten".

Kein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Stasi-Vergangenheit

Neumann war Mitglied des "Bürgerkomitees 15. Januar" und zur Zeit der gemeinsamen Ost-West-Berliner Landesregierung ("Magi-Senat") Mitglied einer Arbeitsgruppe zur Auflösung der Stasi in der Innenverwaltung von Thomas Krüger (SPD). Dieser gehörten neben Neumann, Fischer und Metz zunächst auch der Kammerrichter Matthias Schillo, ein Beamter der Kriminalpolizei (Abteilung Vereinigungskriminalität) sowie zwei Verwaltungsbeamte an. Mit dem später von der CDU nominierten Innensenator Dieter Heckelmann überwarfen sich die mit der Stasi-Überprüfung beschäftigten Bürgerrechtler, 1992 wurde die Gruppe aufgelöst. Werner Fischer beklagte damals, dass es nicht gelungen sei, ein einheitliches Verfahren bei der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf eine Stasi-Vergangenheit durchzusetzen.

Holm machte gegenüber der Humboldt-Universität falsche Angaben

Neumann sagt, Holm habe 2005, als er den Fragebogen für eine Stelle an der Humboldt-Uni ausfüllte, nicht wissen können, nach welchen Kriterien über seine Zeit bei der Stasi geurteilt werden würde. Klarheit in dieser Frage sei aber eigentlich die Voraussetzung für ein einwandfreies Verfahren. Wie berichtet hatte der Stadtsoziologe Holm bei seiner Anstellung an der Uni seine hauptamtliche Stasi-Tätigkeit verneint und die falsche Angabe gemacht, nur seinen Wehrdienst beim Stasi-Wachregiment absolviert zu haben.

Der Fragebogen sollte ursprünglich verhindern, dass in der Wendezeit tausende Stasi-Mitarbeiter ungeachtet ihrer tatsächlichen Tätigkeiten ohne Weiteres im öffentlichen Dienst weiterbeschäftigt werden konnten. Für Einzelfälle wie den von Holm gut zehn Jahre später sei er damals weder gedacht gewesen noch sei er heute zur Beurteilung geeignet. Er selbst fühle sich, "obwohl vom Studium geext und jahrelang zur Bewährung in die sozialistische Produktion verdonnert", durch die Benennung Holms "weder verletzt noch bedroht".

Zur Startseite