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Klaus Wowereit will keine Details zu seiner Bushido-Anzeige nennen.

© dpa

Debatte um gescheiterte Bushido-Anklage: Wusste Wowereit von möglicher Einflussnahme auf das Verfahren?

Bevor Klaus Wowereit Anzeige gegen den Rapper Bushido erstattete, sprach sein Anwalt mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Andreas Behm. Was wusste Wowereit davon? Die Debatte erreicht die Senatskanzlei

Die Debatte um die gescheiterte Bushido-Anklage erreicht die Senatskanzlei. Was wusste Klaus Wowereit vom Vorstoß seines Anwalts, der die geplante Strafanzeige des Bürgermeisters gegen den Rapper wegen Beleidigung und Volksverhetzung vorab mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft besprochen hatte? Am Montag hieß es nur, Wowereit habe sich bei seiner Anzeige „an den Empfehlungen des von ihm beauftragten Rechtsanwalts orientiert“. Offen bleibt damit, ob ihm die mögliche Einflussnahme auf das Verfahren damals schon bekannt war.

Hintergrund ist der Streit um Bushidos Song „Stress ohne Grund“. Wowereit wollte den Fall vor Gericht bringen, weil Bushido darin dessen Homosexualität zum Thema macht. Doch die juristisch umstrittene Anklage wurde Anfang März endgültig abgewiesen.

Behm habe dadurch sein Ansehen bei Wowereit aufpolieren wollen

Die Sache hat nun ein Nachspiel: Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Andreas Behm, hatte den Kontakt mit Wowereits Anwalt Christian Schertz im Verfahren zunächst abgestritten, später aber zugeben müssen. Behm nennt das Gespräch belanglos, seine Angaben dem Gericht gegenüber einen „Irrtum“. Eine Darstellung, an der die Zweifel wachsen: Ende vergangener Woche meldete sich ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft bei der Presse.

In einem Schreiben hält er Behm vor, dieser habe massiv auf die Bearbeitung der Strafanzeige eingewirkt. Das Verhalten sei „parteipolitisch motiviert“ gewesen, Behm habe dadurch sein Ansehen bei Wowereit aufpolieren wollen. Die mit der Sache befassten Beamten seien verwundert über ihren Chef gewesen, „der um jeden Preis die Anklage wollte“. Ein Motiv sieht der Absender darin, dass der Behördenleiter bei Wowereits Anwalt im Wort gestanden haben soll. Wowereits Anwalt Christian Schertz erklärt indes hierzu, dass es keinerlei Zusage des Leiters der Staatsanwaltschaft ihm gegenüber gegeben habe, auf welche Weise oder in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen betreiben wolle. Die Staatsanwaltschaft verweigert dazu eine Stellungnahme.

Das Schreiben ist anonym. Aus der Schilderung geht jedoch hervor, dass es sich um einen Kenner der Abläufe handeln dürfte. Auch Bushidos Anwalt Stefan Conen hält das Schreiben für authentisch. Demnach hatte der eigentlich zuständige Staatsanwalt „allenfalls wegen Beleidigung oder Nötigung“ anklagen wollen. Sein Vermerk sei jedoch bei Behm auf „brüske Ablehnung“ gestoßen.

Danach wurde ein anderer Bearbeiter angewiesen, den Fall zu prüfen. Dieser sah in Bushidos Pöbel-Song überhaupt keine Straftaten mehr. Wowereit hatte nach Tagesspiegel-Informationen jedoch in seiner Anzeige auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung verwiesen („ist nach meiner Ansicht erfüllt“) und die Beschlagnahme der CDs angeregt.

Behm habe „unmissverständlich erklärt, wie das Ergebnis der Prüfung ausfallen müsse“. Der Bearbeiter habe einen neuen Vermerk schreiben müssen, dann habe der ursprünglich Zuständige übernommen. „Dienstinterne Abstimmung“, hieß es offiziell. Der anonyme Mitarbeiter meint nun, davon „kann nicht ansatzweise die Rede sein“.

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