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Angezapft. Wir werden kontrolliert und abgehört, und das ist nicht gut, meinen Datenschützer.

© dpa

Letzter Bericht vom Datenschutzbeauftragten: Der unbequeme Aufpasser geht

Zehn Jahre war er im Amt, demnächst scheidet er aus. In dieser Zeit hat sich die Welt verändert. Der Datenschutzbeauftragte sieht die Autonomie des Einzelnen in Gefahr

Von Fatina Keilani

Zum letzten Mal stellte Alexander Dix am Mittwoch seinen Bericht vor: Der Berliner Datenschutzbeauftragte hört auf. Wer sein Nachfolger wird, ist nicht bekannt. Zehn Jahre hat Dix sein Amt dann ausgeübt, oft wurde er als Sand im Getriebe wahrgenommen – erst kürzlich wieder, als ehrenamtliche Bibliotheksmitarbeiter plötzlich nicht mehr auf Nutzerdaten zugreifen durften, oder bei der Frage, ob die Bezirke aktiv nach illegalen Ferienwohnungen suchen dürfen. Wann immer ein politisches Projekt startet, ist der Datenschutz mit am Tisch; jüngstes Beispiel: die Jugendberufsagentur.

Dix’ zehn Jahre waren eine Zeit grundlegender Änderungen. Nicht nur, weil die Menschen jetzt das Internet mit größter Selbstverständlichkeit nutzen. Sondern auch, weil durch Edward Snowdens Enthüllungen deutlich wurde, dass wir uns einem „nachrichtendienstlich-industriellen Komplex“ gegenüber sehen, sagte Dix bei der Vorstellung des Jahresberichts. „Die Unternehmen wollen so viele Daten wie möglich über jeden einzelnen Nutzer sammeln.“ Die Frage sei: „Wie kann der Einzelne seine Autonomie bewahren?“

Alexander Dix
Alexander Dix

© picture alliance / dpa

Im jüngsten Datenschutzbericht heißt es unter anderem: Seit dem NSA-Skandal weiß man, dass eine sichere Kommunikation über Handy und Internet nicht möglich ist. Auch ausgeschaltete Handys sind problemlos zu orten. Und: Datenschützer fordern von der Politik, dass sich Polizei und Geheimdienste zum Zweck der Terrorabwehr nicht einfach austauschen dürfen. Sie müssen im Einzelnen begründen können, warum „herausragende öffentliche Interessen“ betroffen waren, heißt es.

In der Praxis hatte es Alexander Dix mit ganz verschiedenen Fällen zu tun: So wandte sich der Abgeordnete und Zwölf-Tage-Justizsenator Michael Braun (CDU) an den Datenschutzbeauftragten, weil er wissen wollte, was er als Berufsgeheimnisträger überhaupt zu seiner Verteidigung vorbringen kann. Bei Braun als Notar hatte es im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schrottimmobilien eine Durchsuchung gegeben. Diese war nicht rechtmäßig. Und in einem Neuköllner Wohnheim für Asylbewerber wurden die Bewohner zu intensiv überwacht. Der Datenschutzbeauftragte erlegte den Heimbetreibern Beschränkungen auf und verpflichtete sie, Daten schnell zu löschen.

Der ganze Bericht unter:

www.datenschutz-berlin.de

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