zum Hauptinhalt

Berlin: „Ein Griff in die Kasse“

Übergangsgeld: Aufsicht rügt Ärzte-Vorstände.

Die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin müssen die sogenannten Übergangsgelder nun offenbar zurückzahlen. Die Auszahlung soll nach Informationen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) „rechtlich nicht zulässig“ gewesen sein. Dies gehe aus Schreiben der Aufsichtsbehörde hervor. Darin habe die Aufsicht, die Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) unterstellt ist, festgestellt, dass die Auszahlung der Übergangsgelder in Höhe von 549 000 Euro im Frühjahr 2011 „einem Griff in die Kasse“ gleichkomme. Dem KV-Vorstand bescheinige sie zudem ein „moralisch äußerst fragwürdiges Verhalten“.

Die Gesundheitsverwaltung beziehe sich unter anderem auf eine „höchstrichterliche Entscheidung“ durch das Bundessozialgericht (BSG). Voraussetzung sei laut BSG ein „beruflicher Übergang“ mit einem Ausscheiden aus dem „hauptamtlichen Vorstandsamt“. Dagegen hatte der Vorstand im Frühjahr vergangenen Jahres Übergangsgelder kassiert, obwohl er für eine weitere Dienstzeit von sechs Jahren hauptberuflich im Amt wiedergewählt worden war. dapd

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false