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Das neue Gesetz war verabschiedet worden, damit Flüchtlinge nicht mehr in Abschiebegefängnissen untergebracht werden müssen.

© dpa

Ein wenig Hoffnung für Mourad Djeziri: Algerischer Familienvater wird vorerst nicht abgeschoben

Der 58-jährige Algerier soll Deutschland nach 33 Jahren verlassen. Ein Berliner Seelsorger protestiert dagegen - jetzt prüft die Härtefallkommission.

Von Sandra Dassler

Der vierfache Vater Mourad Djeziri wird vorerst nicht nach Algerien abgeschoben. Das sagte der Vorsitzende der Härtefallkommission von Schleswig-Holstein, Norbert Scharbach, am Mittwoch dem Tagesspiegel: „Wir werden uns auf unserer Sitzung am 14. Februar mit diesem Fall beschäftigen, so lange wird die Abschiebung nicht vollzogen.“

Die Härtefallkommission in Kiel entspricht damit dem Antrag des Berliner Seelsorgers Bernhard Fricke. Dieser war im Abschiebegewahrsam Grünau auf den 58-jährigen Algerier aufmerksam geworden. „Er war völlig verzweifelt und hilflos“, sagt Fricke: „Alle seine vier Kinder sind in Deutschland, er hat keine Verbindungen mehr in seine Heimat.“

Wie berichtet war Djeziri einst als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen. 33 Jahre lang, davon die letzten 26 ununterbrochen, hat er in Deutschland gelebt und gearbeitet und nach dem frühen Tod seiner Frau die Kinder allein großgezogen. Nach Einschätzung von Seelsorger Fricke hat er "einfach Pech gehabt, dass sein Aufenthaltsstatus nie richtig geklärt wurde".

In den vergangenen Jahren hatte Djeziri mit seinen Kindern im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein gelebt. Dort wurde auch seine Abschiebung beschlossen – angeblich mit der Begründung, dass er jetzt nicht mehr arbeite und seine Kinder volljährig seien.

Ein Sprecher des Kreises Dithmarschen in Heide wollte das weder bestätigen noch dementieren. Es sei aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nicht möglich, weitergehende Einzelheiten des Prüfungsverfahrens öffentlich zu machen, teilte er mit. Was die Abschiebung betrifft, so habe „nach bestehender Gesetzeslage auch unter Berücksichtigung und Abwägung aller speziellen und persönlichen Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen keine andere Entscheidung getroffen werden können“.

Djeziri flüchtete vor der Abschiebung nach Berlin, wurde hier aufgegriffen und ins Abschiebegefängnis Grünau gebracht. Über sein Schicksal entscheiden können aber nicht die Behörden in Berlin, sondern nur jene in Schleswig-Holstein, sagt Seelsorger Fricke. Deshalb habe er sich mit seinem Antrag auch nach Kiel gewandt. Dort hatte man vorher nur telefonisch von dem Fall gehört. „Nun liegen uns erstmals nähere Angaben zu Herrn Djeziri vor“, sagt Kommissionsvorsitzender Norbert Scharbach. Dass sich die Härtefallkommission nun damit befasse, bedeute aber noch nicht, dass der Algerier in Deutschland bleiben dürfe.

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